Misshandelte, missbrauchte und vernachlässigte Kinder

 

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Stadtverwaltung Příbram
, Abteilung für Soziales und Gesundheit
, nám. T. G. Masaryka 107, Příbram I

 

Was bedeutet „misshandeltes, missbrauchtes und vernachlässigtes Kind“:

Das Syndrom des misshandelten, missbrauchten und vernachlässigten Kindes (sog. CAN-Syndrom – Child Abuse and Neglect) bezeichnet die vorsätzliche oder unbeabsichtigte Schädigung eines Kindes (körperlich, psychisch, sexuell) durch sein Umfeld, meist durch die Eltern. Es umfasst ein breites Spektrum an Verhaltensweisen, das von grober Gewalt über Vernachlässigung bis hin zu emotionaler Demütigung reicht und die Entwicklung und Gesundheit des Kindes ernsthaft beeinträchtigt

 

Die wichtigsten Formen des CAN-Syndroms:

Körperliche Misshandlung: Vorsätzliche Gewalt (Schläge, Verbrennungen), aber auch das passive Ignorieren von Verletzungen.

Psychische Misshandlung: Demütigung, Drohungen, Isolation, emotionale Ablehnung.

Sexueller Missbrauch: Jegliche Ausnutzung des Kindes zur Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse eines Erwachsenen oder eines anderen Kindes.

Vernachlässigung: Unzureichende Versorgung der Grundbedürfnisse (Ernährung, Hygiene, Kleidung, medizinische Versorgung, Liebe und Geborgenheit).

 

Warnzeichen und Folgen:

Körperliche Anzeichen: Unerklärliche Verletzungen (Blutergüsse, Knochenbrüche), Unterernährung, verschmutzte Kleidung, unbehandelte gesundheitliche Probleme.

Psychische: Apathie, extreme Wachsamkeit, Aggressivität, Selbstverletzung, sexuell gefärbtes Verhalten
bei kleinen Kindern. 

 

Lösungen und Hilfe:

Das Versäumnis, eine Straftat der Misshandlung einer anvertrauten Person anzuzeigen oder zu verhindern, stellt eine Straftat dar (gemäß Strafgesetzbuch), und dies gilt für alle Personen, die auf glaubwürdige Weise davon Kenntnis erlangen. Ein Verdacht auf Misshandlung einer anvertrauten Person muss der Polizei der Tschechischen Republik oder der Behörde für den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern (OSPOD) gemeldet werden. Der Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung eines Kindes kann auch anonym gemeldet werden. Der Kinderschutz wird durch die OSPOD, Ärzte und Krisenzentren (z. B. Kinderkrisenzentrum, Sicherheitshotline) gewährleistet.

 

Aktualisiert: 24. 3. 2026 v 11:17:39

FacebookYoutube