Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Rozvod Änderung des Nachnamens nach der Scheidung in den früheren Nachnamen nach Ablauf der Frist
Ro. a os. zál. Rozvod Zm. př. po ro.
Änderung des Nachnamens nach der Scheidung, nach Ablauf der Frist, zurück zum früheren Nachnamen
Wo Sie diese Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
- Personalausweis,
- Heiratsurkunde,
- Scheidungsurteil mit Vermerk über die Rechtskraft.
Grundlegende Informationen
Ein Ehepartner, der bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehepartners angenommen hat, kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Scheidungsurteils dem Standesamt mitteilen, dass er seinen früheren Nachnamen wieder annimmt, bzw. darauf verzichtet, den gemeinsamen Nachnamen neben dem früheren Nachnamen zu führen. Verpasst er die sechsmonatige Frist nach Rechtskraft der Scheidungsentscheidung, kann er beim zuständigen Standesamt die Genehmigung zur Änderung des Nachnamens beantragen. Ein Ehegatte, der seinen früheren Nachnamen angenommen hat, ist berechtigt und verpflichtet, diesen Nachnamen zu führen, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem das Standesamt, das die Mitteilung entgegengenommen hat, eine Bestätigung darüber ausgestellt hat. Der Antrag ist bei dem Standesamt zu stellen, das für den ständigen Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist.
Bearbeitungsfrist
30 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?
Antragsteller für die Änderung des Nachnamens ist die Person, die bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehepartners angenommen hat.
Formular – wo erhältlich
Erhältlich beim Stadtamt Příbram, Standesamt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vornamen und den Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vornamen und den Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch.
- Gesetz Nr. 634/2004 Sb. über Verwaltungsgebühren,
- Gesetz Nr. 500/2004 Sb. über das Verwaltungsverfahren.
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)
Die Verwaltungsgebühr beträgt 300 CZK
Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:53:30