Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Životní prostředí Voda a studny Nutzung von Wasserbauwerken
Životní prost. Voda a studny Užív. vodn. d.
Nutzung von Wasserbauwerken
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Tyršova 108, 261 19 Příbram, Abteilung für Umwelt
Grundlegende Informationen:
Ein fertiggestelltes Bauwerk bzw. ein Teil davon, der eigenständig genutzt werden kann und für den eine Baugenehmigung erforderlich war, darf auf der Grundlage einer Meldung oder einer Nutzungsgenehmigung (bei Wasserbauwerken, die gemäß Gesetz Nr. 50/1976 Sb. baugenehmigt wurden, auf der Grundlage eines Abnahmebeschlusses) genutzt werden.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen:
Der Bauherr oder sein Bevollmächtigter (auf der Grundlage einer Vollmacht).
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Weder die Meldung der Nutzung des Bauwerks noch die Erteilung der Nutzungsgenehmigung haben den Charakter einer Verwaltungsentscheidung.
Formular, wo erhältlich:
Das Formular für den Antrag ist bei der Umweltabteilung und auf der Website der Stadt erhältlich.
Hier zum Herunterladen:
Rechtsgrundlage:
- Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung
- Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über die Raumordnung und die Bauordnung (Baugesetz)
- Gesetz Nr. 254/2001 Sb. über Gewässer
- Verordnung Nr. 183/2018 Sb. über die Erfordernisse von Entscheidungen und weiteren Maßnahmen der Wasserbehörde sowie über die der Wasserbehörde vorzulegenden Unterlagen
Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung:
Die Genehmigung wird im Verwaltungsverfahren erteilt.
Erforderliche Angaben im Antrag:
Siehe Antragsformular.
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
- Entscheidung über die Genehmigung der Nutzung des Bauwerks – 1.000 CZK
- Entscheidung über die Genehmigung der vorläufigen Nutzung des Bauwerks – 1.000 CZK
- Entscheidung über die Genehmigung des Probebetriebs – 1.000 CZK
- Entscheidung über die Genehmigung einer Nutzungsänderung des Bauwerks – 1.000 CZK
- Zustimmung zur Änderung der Nutzung des Bauwerks – 500 CZK.
- Gebühr für die Ortsbesichtigung bei der Bauabnahme, sofern der Antrag nach Ablauf der Frist für die Fertigstellung des Bauwerks eingereicht wurde – für jede angefangene Stunde während der Arbeitszeit der Verwaltungsbehörde 500 Kč.
Für die Richtigkeit dieser Anleitung haftet: Ing. Miloš Dubovský
Aktualisiert: 1. 11. 2018 v 10:00:47