Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Životní prostředí Voda a studny Genehmigung für bestimmte ausgewählte Tätigkeiten gemäß dem Wassergesetz
Životní prost. Voda a studny Po. k ně. vy..
Genehmigung für bestimmte ausgewählte Tätigkeiten gemäß dem Wassergesetz
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt
Grundlegende Informationen:
Eine Genehmigung ist erforderlich:
- für das Pflanzen von Bäumen oder Sträuchern in Überschwemmungsgebieten, sofern dies die Abflussverhältnisse beeinflusst,
- für die Gewinnung von Sand, Kies, Schlamm (mit Ausnahme von Schlamm für medizinische Zwecke), Kieselsteinen usw. von Grundstücken, auf denen das Flussbett verläuft,
- für geologische Arbeiten, die mit Eingriffen in Grundstücke in Überschwemmungsgebieten und in Schutzzonen von Wasserquellen verbunden sind,
- zum Verfüllen stillgelegter Flussarme sowie zur Rückführung des Wasserlaufs in sein ursprüngliches Flussbett.
Das Verfahren gilt nicht für:
auf bestimmte Tätigkeiten, die der Wasserlaufverwalter im Zusammenhang mit der Verwaltung des Wasserlaufs oder der Eigentümer eines Wasserbauwerks im Zusammenhang mit der Instandhaltung eines Stausees ausführt. Er gilt ferner nicht für bestimmte Tätigkeiten, die der Waldbesitzer zur Wiederaufforstung sowie im Rahmen der durch das Waldgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen durchführt.
Bearbeitungsfrist:
In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 60 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 90 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen:
Der Grundstückseigentümer oder derjenige, der ein anderes Recht an den betroffenen Grundstücken nachweist.
Weitere Verfahrensbeteiligte:
- Gemeinde,
- der Wasserlaufverwalter (sofern das Verfahren einen Wasserlauf betrifft),
- der Einzugsgebietsverwalter (sofern die Entscheidung Auswirkungen auf die Wasserverhältnisse im Einzugsgebiet haben kann),
- sowie weitere.
Formular, wo erhältlich:
Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung und auf der Website der Stadt erhältlich.
Hier herunterladen: Antrag
Rechtsgrundlage:
- Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung
- Gesetz Nr. 254/2001 Sb. über Gewässer
- Verordnung Nr. 183/2018 Sb. über die Erfordernisse von Entscheidungen und weiteren Maßnahmen der Wasserbehörde sowie über die der Wasserbehörde vorzulegenden Unterlagen
Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung:
Die Genehmigung wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens erteilt.
Erforderliche Angaben im Antrag:
gemäß dem Wassergesetz:
§ 14a
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für bestimmte Tätigkeiten gemäß § 14 Abs. 1 enthält neben den allgemeinen Erfordernissen gemäß der Verwaltungsordnung
a) eine grundlegende Beschreibung der Tätigkeit, ihres Umfangs und ihres Zwecks sowie
b) Angaben zum Ort, an dem die Tätigkeit durchgeführt werden soll.
(2) Dem Antrag sind
beizufügen: a) ein Nachweis über das Recht des Antragstellers an der Immobilie, die von der zu genehmigenden Tätigkeit betroffen sein soll, sofern die Wasserbehörde das Bestehen eines solchen Rechts nicht im Grundbuch überprüfen kann,
b) Unterlagen zur zu genehmigenden Tätigkeit, einschließlich einer Beschreibung ihrer voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umgebung,
c) eine Stellungnahme des Flussgebietsverwalters und
d) eine Stellungnahme des zuständigen Gewässerverwalters, sofern ein Gewässer von der zu genehmigenden Tätigkeit betroffen ist.
Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):
Nicht festgelegt.
Rechtsbehelfe:
Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, der Angaben darüber enthält, innerhalb welcher Frist die Beschwerde eingelegt werden kann, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde einzureichen ist.
Aktualisiert: 27. 1. 2017 v 12:56:53