Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Životní prostředí Voda a studny Anmeldung von Instandhaltungsarbeiten, Sanierungen von Wasserbauwerken sowie wasserwirtschaftlichen und baulichen Maßnahmen
Životní prost. Voda a studny Oh. udr. pr..
Anmeldung von Instandhaltungsarbeiten, Sanierungen von Wasserbauwerken sowie wasserwirtschaftlichen und baulichen Maßnahmen
Instandhaltungsarbeiten, Sanierung von Wasserbauwerken, wasserwirtschaftliche und bauliche Maßnahmen
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Tyršova 108, 261 19 Příbram, Abteilung für Umwelt
Grundlegende Informationen:
Instandhaltungsarbeiten, die sich negativ auf die Umwelt oder die Stabilität eines Wasserbauwerks auswirken könnten, muss dessen Eigentümer der Wasserbehörde melden. Auch die Wiederherstellung von Wasserbauwerken, die durch Naturkatastrophen oder Unfälle zerstört wurden, unterliegt der Meldepflicht (§ 15 Abs. 2 des Wassergesetzes, § 177 Abs. 3 des Baugesetzes). Bauliche Maßnahmen zur Änderung der Nutzung eines Teils des Bauwerks, die nicht in die tragenden Konstruktionen des Bauwerks eingreifen, das Erscheinungsbild nicht verändern und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern (§ 104 Abs. 2 Buchstabe n des Baugesetzes), sind meldepflichtig.
Vorgehensweise:
Die gemeldeten Instandhaltungsarbeiten und baulichen Maßnahmen kann der Bauherr auf der Grundlage einer schriftlichen Zustimmung der Wasserbehörde durchführen. Wird dem Bauherrn die Zustimmung nicht innerhalb von 40 Tagen nach Eingang der Meldung bei der Behörde zugestellt und wird ihm in dieser Zeit auch kein Verbot gemäß § 107 des Baugesetzes zugestellt, gilt die Zustimmung der Wasserbehörde als erteilt. Die Zustimmung gilt für 12 Monate. Sie verliert ihre Gültigkeit nicht, sofern innerhalb dieser Frist mit den Bauarbeiten begonnen wurde.
Die Frist für die Mitteilung der Wasserbehörde, dass sie keine Einwände gegen die Wiederherstellung von Wasserbauwerken hat, die durch eine Naturkatastrophe oder einen Unfall zerstört wurden, beträgt 15 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen:
Der Bauherr oder sein Bevollmächtigter (auf der Grundlage einer Vollmacht).
Wo ist das Formular erhältlich:
Das Formular für den Antrag ist bei der Abteilung für Umwelt sowie auf der Website der Stadt erhältlich.
Hier zum Herunterladen: Anmeldung von Instandhaltungsarbeiten, Wiederherstellung von Wasserbauwerken, wasserwirtschaftlichen und baulichen Maßnahmen
Zuständige Rechtsvorschrift:
- Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, in der geltenden Fassung
- Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung (Baugesetz)
- Gesetz Nr. 254/2001 Sb. über Gewässer
- Verordnung Nr. 432/2001 Slg. über die Unterlagen für Anträge auf Entscheidungen oder Stellungnahmen sowie über die Erfordernisse von Genehmigungen, Zustimmungen und Stellungnahmen der Wasserbehörde.
Erforderliche Angaben im Antrag:
Siehe Antragsformular.
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Nicht festgelegt.
Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung: Ing. Miloš Dubovský
Aktualisiert: 27. 1. 2017 v 13:23:40