Betriebsordnung für das Wasserbauwerk

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt

Grundlegende Informationen:

Die Wasserbehörde kann dem Eigentümer eines Wasserbauwerks auferlegen, eine Betriebsordnung für das Wasserbauwerk zu erstellen und ihr zur Genehmigung vorzulegen; er kann zudem die Bedingungen festlegen, unter denen er die Genehmigungsentscheidung erteilt, sowie eine Frist für die Vorlage setzen oder anfordern, dass an der vorgelegten Betriebsordnung Ergänzungen oder sonstige Änderungen vorgenommen werden. Ferner kann er anordnen, dass eine Änderung der genehmigten Betriebsordnung des Wasserbauwerks vorgenommen und diese zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Betriebsordnung wird von der Wasserbehörde für einen begrenzten Zeitraum genehmigt.

Bearbeitungsfrist:

Innerhalb von 60 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 90 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.

Formular, wo erhältlich:

Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung und auf der Website der Stadt erhältlich.

Hier zum Herunterladen:

 

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung
  • Gesetz Nr. 254/2001 Sb. über Gewässer
  • Verordnung Nr. 183/2018 Slg. über die Erfordernisse von Entscheidungen und weiteren Maßnahmen der Wasserbehörde sowie über die der Wasserbehörde vorzulegenden Unterlagen

Erforderliche Angaben im Antrag:

Siehe das entsprechende Formular.

Aktualisiert: 1. 11. 2018 v 09:41:05

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