Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Životní prostředí Voda a studny Baugenehmigung für Wasserbauwerke
Životní prost. Voda a studny Sta. pov. k v.
Baugenehmigung für Wasserbauwerke
Grundlegende Informationen
Für die Errichtung von Wasserbauwerken, deren Änderung und die Änderung ihrer Nutzung sowie für deren Beseitigung ist eine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich. Dient ein Wasserbauwerk der Wasserbewirtschaftung und ist für dessen Errichtung eine Genehmigung zur Wasserbewirtschaftung erforderlich, so kann diese erteilt werden, sofern die entsprechende Wasserbewirtschaftung spätestens gleichzeitig mit der Genehmigung zum Bau des Wasserbauwerks genehmigt wurde.
Zu den Wasserbauwerken zählen beispielsweise Brunnen, Staudämme, Deiche, Wasserreservoirs, Wehre, Stauseen, Bauwerke von Wasserversorgungsleitungen und Wasserversorgungsanlagen, einschließlich Wasseraufbereitungsanlagen, Kanalisationsanlagen, Kläranlagen, Hochwasserschutzbauwerke, Bauwerke zur Nutzung von Wasserkraft und des Energiepotenzials sowie Schlammablagerungsbecken.
Das Verfahren gilt nicht für
Instandhaltungsarbeiten im Sinne und gemäß dem Verfahren des Gesetzes Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung. Er gilt ferner nicht für Sammelgruben (Klärgruben) zur Speicherung von Abwasser, Wasser- und Abwasseranschlüsse, interne Wasser- und Abwasserleitungen sowie hydrogeologische Erkundungsbohrungen.
Bearbeitungsfrist
Innerhalb von 60 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 90 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?
Der Bauherr oder sein Bevollmächtigter (auf der Grundlage einer Vollmacht)
Weitere Verfahrensbeteiligte
- Gemeinde,
- Verwalter des Wasserlaufs (sofern das Verfahren den Wasserlauf betrifft),
- der Einzugsgebietsverwalter (sofern die Entscheidung Auswirkungen auf die Wasserverhältnisse im Einzugsgebiet haben kann),
- Personen, die Eigentums- oder sonstige Rechte an den Grundstücken und den darauf befindlichen Bauwerken haben, einschließlich Personen, die Eigentums- oder sonstige Rechte an benachbarten Grundstücken und den darauf befindlichen Bauwerken haben und deren Rechte durch die Baugenehmigung unmittelbar betroffen sein können,
- ggf. weitere.
Wo ist das Formular erhältlich?
Das Formular für den Antrag ist bei der Umweltabteilung und auf der Website der Stadt erhältlich.
Hier zum Herunterladen:
- Antrag auf Erteilung einer gemeinsamen Genehmigung
- Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine häusliche Kläranlage, einen Brunnen oder ein anderes Wasserbauwerk
- Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wasserbauwerke
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung
- Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über die Raumordnung und die Bauordnung (Baugesetz)
- Gesetz Nr. 254/2001 Slg. über Gewässer
- Verordnung Nr. 183/2018 Slg. über die Erfordernisse von Entscheidungen und weiteren Maßnahmen der Wasserbehörde sowie über die der Wasserbehörde vorzulegenden Unterlagen
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren
Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung
Die Genehmigung wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens erteilt.
Erforderliche Angaben im Antrag
Siehe Antragsformular.
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)
- Bau eines Brunnens, einer Kläranlage für bis zu 50 Einwohneräquivalente – 300 CZK
- sonstige Wasserbauwerke – 3.000 CZK
- Verlängerung der Gültigkeit einer Baugenehmigung – 1.000 CZK
- Genehmigung einer baulichen Änderung vor Fertigstellung – 500 CZK
- Entscheidung über die Genehmigung einer Änderung des Bauvorhabens vor Fertigstellung – 1.000 CZK
- Genehmigung zum Abriss eines Bauwerks – 500 CZK
- Entscheidung über die Genehmigung des Abrisses eines Bauwerks – 500 CZK
- Für die Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für einen Brunnen und eine Kläranlage bis zu 50 Einwohneräquivalenten: 300 + 300 CZK, zuzüglich der Gebühr für die Vor-Ort-Besichtigung – für jede angefangene Stunde während der Dienstzeiten der Verwaltungsbehörde: 500 CZK
- für die Erteilung einer nachträglichen Genehmigung für sonstige Wasserbauwerke: 3.000 + 3.000 CZK, zuzüglich der Gebühr für die Vor-Ort-Besichtigung – pro angefangene Stunde während der Öffnungszeiten der Verwaltungsbehörde: 500 CZK
Rechtsbehelfe
Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, der Angaben darüber enthält, innerhalb welcher Frist, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde eingereicht werden kann.
Für die Richtigkeit dieser Anleitung ist verantwortlich
Ing. Miloš Dubovský
Adresse
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Aktualisiert: 27. 1. 2017 v 13:01:21