Stellungnahme zum Thema Abfallwirtschaft

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt

Grundlegende Informationen:

Eine verbindliche Stellungnahme wird zu Geländegestaltungen und zum Abriss von Bauwerken erteilt, die gemäß dem Baugesetz melde- oder genehmigungspflichtig sind.

Eine Stellungnahme wird zu Änderungen an fertiggestellten Bauwerken, die gemäß dem Baugesetz melde- oder genehmigungspflichtig sind, sowie zur Errichtung von Anlagen zur Abfallentsorgung erteilt.

Erforderliche Unterlagen:

Projektunterlagen.

Bearbeitungsfrist:

In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz Nr. 541/2020 Sb. über Abfälle und zur Änderung einiger weiterer Gesetze,
  • Gesetz Nr. 542/2020 Sb. über Altprodukte,
  • Verordnung Nr. 8/2021 Slg. über den Abfallkatalog,
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):

Für die Erteilung einer Stellungnahme wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Aktualisiert: 13. 5. 2021 v 19:52:41

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