Erfassung und Meldung von Abfällen

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Elektronisch über das Integrierte System für Meldepflichten (ISPOP) www.ispop.cz.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den technischen Support von ISPOP.

Die Meldung der Gesamtdaten erfolgt durch juristische Personen und gewerblich tätige natürliche Personen, die mehr als 600 kg gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen sonstige Abfälle erzeugen.

Betreiber von Anlagen, einschließlich Abfallhändler, sind verpflichtet, eine Meldung auch dann einzureichen, wenn in der Anlage keine Abfälle behandelt wurden, sofern der Betrieb nicht unterbrochen wurde.

Die Meldung wird direkt auf der Website http://ispop.cz ausgefüllt

Rechtsvorschriften:

  • Gesetz Nr. 541/2020 Sb. über Abfälle und zur Änderung einiger weiterer Gesetze, 
  • Gesetz Nr. 542/2020 Sb. über Altprodukte, 
  • Verordnung Nr. 8/2021 Slg. über den
    Abfallkatalog 

Anmerkungen:

Für die Nichtführung einer laufenden Aufzeichnung, die Nichteinhaltung der Meldepflicht oder die Nichtübermittlung von Daten innerhalb der festgelegten Frist oder im festgelegten Umfang kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 000 000 CZK verhängt werden.

Aktualisiert: 13. 5. 2021 v 19:36:00

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