Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Životní prostředí Les a půda Verbindliche Stellungnahme zur Errichtung eines Bauwerks in einer Entfernung von bis zu 30 m vom Waldrand
Životní prost. Les a půda Zá. st. k um..
Verbindliche Stellungnahme zur Errichtung eines Bauwerks in einem Abstand von bis zu 30 m zur Waldgrenze
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt,
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Katasterkarte (auf der die Flurstücknummern ersichtlich sind) mit Eintragung des Bauvorhabens und Kennzeichnung der Waldgrundstücke in einer Entfernung von bis zu 30 m von dem genannten Bauvorhaben.
Grundlegende Informationen:
Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die staatliche Forstverwaltung am administrativen Schutz von Grundstücken beteiligt ist, die für die Erfüllung von Waldfunktionen bestimmt sind.
Bearbeitungsfrist:
In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen ab Antragstellung.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen:
Der Eigentümer oder die Verfasser der Bauunterlagen.
Formular, wo erhältlich:
Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung erhältlich und kann auf der Website der Stadt hier heruntergeladen werden: Antragsformular für die Erteilung einer verbindlichen Stellungnahme für einen Abstand von bis zu 30 m zum Wald
Rechtsgrundlage:
- Gesetz Nr. 289/1995 Sb. über Wälder und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (Waldgesetz), in der jeweils gültigen Fassung
- Gesetz der Tschechischen Nationalversammlung Nr. 114/1992 Slg. über den Natur- und Landschaftsschutz, in der jeweils gültigen Fassung
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung.
Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung:
Die Zustimmung oder Ablehnung wird als Grundlage für die Entscheidung über die Errichtung eines Bauwerks, einer Anlage oder von Geländegestaltungen erteilt; ihre Bekanntgabe stellt eine verbindliche Stellungnahme gemäß § 149 der Verwaltungsordnung dar und ist kein eigenständiger Bescheid in einem Verwaltungsverfahren.
Verwaltungsgebühr (bzw. sonstige Gebühr):
Für die Erteilung einer verbindlichen Stellungnahme wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Rechtsbehelfe:
Ein ordnungsgemäßes Rechtsmittel ist die Beschwerde gegen die entsprechende Entscheidung der Baubehörde. Eine rechtswidrige verbindliche Stellungnahme kann im Überprüfungsverfahren der Bezirksbehörde aufgehoben oder geändert werden.
Anmerkungen:
Der Eigentümer oder die Verfasser der Bauunterlagen sind verpflichtet, Lösungen vorzuschlagen, die im Hinblick auf den Waldschutz, den Umweltschutz und andere gesamtgesellschaftliche Interessen am besten geeignet sind.
Aktualisiert: 28. 12. 2020 v 09:23:22