Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Narození a úmrtí Eintragung des Todes eines tschechischen Staatsbürgers im Ausland in das Sonderregister in Brünn

Eintragung des Todes eines tschechischen Staatsbürgers im Ausland in das Sonderregister in Brünn

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt

Grundlegende Informationen

In das Sonderregister Brno werden Todesfälle von tschechischen Staatsbürgern eingetragen, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Staates ereignet haben.

Vorgehensweise

Im Falle des Todes eines tschechischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Eintragung in das Sonderregister Brünn und die Ausstellung einer tschechischen Sterbeurkunde. Der Antrag auf Eintragung kann bei jedem Standesamt in der gesamten Tschechischen Republik gestellt werden, unabhängig vom ständigen Wohnsitz des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen. Die Unterlagen und den Antrag für die Eintragung in das Sonderregister übermittelt das Standesamt, bei dem der Antrag gestellt wurde. Die Sterbeurkunde wird vom Sonderregister Brünn ausgestellt und an das Standesamt zurückgeschickt, damit dieses sie dem Antragsteller aushändigt, oder direkt an die Adresse des Antragstellers versandt. 

Bearbeitungsfrist

Das Sonderregister Brünn nimmt die Eintragung in das Standesamtsregister nach Erhalt der Unterlagen spätestens innerhalb von 30 Tagen vor.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?

Die Eintragung des Todes eines tschechischen Staatsbürgers in das Sonderregister kann beantragt werden von:

  • Familienangehörige (d. h. Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urenkel, Geschwister),
  • ein bevollmächtigter Vertreter auf der Grundlage einer Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift,
  • der Bestatter,
  • eine Person, die mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat, 
  • eine Person, die ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung einer Sterbeurkunde nachweist. 

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.

  • ausländische Sterbeurkunde mit entsprechenden Beglaubigungen und Übersetzung ins Tschechische, 
  • Personalausweis oder Reisedokument des Verstorbenen (oder Nachweis der tschechischen Staatsangehörigkeit),
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil des Verstorbenen oder bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. 

Das Formular ist erhältlich bei:

  • bei jedem Standesamt in der Tschechischen Republik,
  • bei einer diplomatischen Vertretung der Tschechischen Republik, 
  • kann hier heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlage, nach der das Verfahren durchgeführt wird

  • Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Verordnung Nr. 207/2001 Slg. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Slg. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsverfahrensordnung, in der jeweils gültigen Fassung,

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):

Für den Antrag fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sonderstandsregisters Brno oder des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.

 

Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:50:51

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