Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava MHD Antrag auf Erteilung einer Lizenz für den Betrieb einer öffentlichen Nahverkehrslinie
Antrag auf Erteilung einer Lizenz für den Betrieb einer ÖPNV-Linie
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram.
Grundlegende Informationen:
Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, auf dessen Grundlage eine Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung ergeht. Der Antrag kann auch über eine digitale Postfachadresse eingereicht werden.
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss Inhaber einer Konzession sein, die ihn zum Betrieb des öffentlichen Linienverkehrs berechtigt. Der Antragsteller muss einen Antrag einreichen, dem ein Entwurf der Linienführung (ggf. ein grafischer Plan), ein Entwurf des Fahrplans, eine Kopie der Konzessionsurkunde und ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen sind.
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrsinspektorat – Polizei der Tschechischen Republik, Verkehrsabteilung des Bezirksamtes der Region Středočesko, Eigentümer der Straßen, auf denen die Linien verlaufen, Eigentümer der Beschilderungen, Gemeinden, in deren Gebiet die Haltestellen eingerichtet werden.
Wo ist das Formular erhältlich:
Das Antragsformular ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Der Antrag kann auch in freier Form verfasst werden.
Rechtsgrundlage:
• Gesetz Nr. 111/1994 Sb. über den Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 478/2000 Sb. in der jeweils gültigen Fassung zur Durchführung des Gesetzes über den Straßenverkehr
• Verordnung Nr. 122/2014 Slg. über Fahrpläne des öffentlichen Linienverkehrs in der jeweils gültigen Fassung
Erforderliche Unterlagen:
Ausgefüllter Antrag mit Anlagen
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Innerregionale Linie: 300 CZK pro Linie.
Interregionale Linie: 500 CZK pro Linie. Bei einer Verpflichtung zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen wird keine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr muss vor Erlass des Bescheids entrichtet werden, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder per Postanweisung.
Rechtsmittel:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.
Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung
Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 20:16:44