Pribram.eu Anliegen Antrag auf Genehmigung zum Abriss einer Straße
Potřebuji vyř. Žá. o po. ods.
Antrag auf Genehmigung zum Abriss einer Verkehrsanlage
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram
Grundlegende Informationen:
Betrifft Straßen der Klassen II und III im Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes Příbram sowie Ortsstraßen und öffentlich zugängliche Zweckwege in den Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes Příbram. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird eine Stellungnahme ausgestellt, die dem Antragsteller entweder per Post zugesandt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrsinspektorat – Polizei der Tschechischen Republik, weitere Verfahrensbeteiligte und betroffene staatliche Verwaltungsbehörden je nach den konkreten Gegebenheiten des Bauvorhabens.
Formular, wo erhältlich:
Das Formular für den Antrag ist bei der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram oder hier erhältlich: Formular für den Antrag auf Genehmigung zur Beseitigung eines Bauwerks PK
Rechtsgrundlage:
• Gesetz Nr. 183/2006 Slg. über Raumordnung und Bauordnung (Baugesetz) in der jeweils gültigen Fassung
• Durchführungsverordnungen zu dem oben genannten Gesetz
• Gesetz Nr. 13/1997 Sb. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Sb. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr beträgt 100,- CZK. Die Verwaltungsgebühr muss vor Erlass des Bescheids entrichtet werden, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder per Postanweisung
Rechtsbehelfe:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Entscheidung eingereicht werden.
Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung •
Gesetz Nr. 501/2006 Slg., über allgemeine Anforderungen an die
Flächennutzung; Gesetz Nr. 502/2006 Sb. zur Änderung der Verordnung über allgemeine technische Anforderungen an den Bau
; Verordnung Nr. 526/2006 Sb. zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Baugesetzes in Angelegenheiten der Bauordnung
Anmerkungen:
Welche Sanktionen können bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflichten verhängt werden:
• Geldbuße bis zu 200.000 CZK für natürliche Personen, in besonderen Fällen bis zu 500.000 CZK
• Geldbuße bis zu 200.000 CZK für juristische Personen oder selbstständige natürliche Personen
Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung ist:
Mgr. Ondřej Klečka
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:35