Pribram.eu Anliegen Antrag auf Abnahme einer Straßenbaumaßnahme
Potřebuji vyř. Žá. o kol. st.
Antrag auf Abnahme einer Straßenbaumaßnahme
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram,
Grundlegende Informationen:
Dies betrifft Bauvorhaben, für die eine Baugenehmigung von der Abteilung für Straßenwirtschaft (früher Abteilung für Bauwesen und Raumordnung) des Stadtamtes in Příbram erteilt wurde. Der schriftliche Antrag wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird eine Stellungnahme erteilt, die entweder per Post an den Antragsteller versandt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die geschäftsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.
Weitere Verfahrensbeteiligte:
• Verkehrspolizei – Polizei der Tschechischen Republik,
• betroffene staatliche Verwaltungsbehörden je nach den konkreten Bauvoraussetzungen
, • Betreiber von Versorgungsnetzen
, • Grundstückseigentümer,
• Straßenverwalter
Wo ist das Formular erhältlich:
Das Antragsformular ist bei der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann
hier heruntergeladen werden:
Anwendbare Rechtsvorschriften:
• Gesetz Nr. 183/2006 Slg. über Raumordnung und Bauordnung (Baugesetz) in der jeweils gültigen Fassung
• Durchführungsverordnungen zu dem oben genannten Gesetz
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Es wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Rechtsbehelfe:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Entscheidung eingereicht werden
Verwandte Rechtsvorschriften:
• Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung
• Verordnung Nr. 502/2006 Sb. zur Änderung der Verordnung über allgemeine technische Anforderungen an das
Bauwesen • Verordnung Nr. 526/2006 Sb. zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Baugesetzes in Angelegenheiten der Bauordnung
Anmerkungen:
Welche Sanktionen können bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflichten verhängt werden:
• eine Geldbuße bis zu 50.000 CZK für natürliche Personen, in besonderen Fällen bis zu 500.000,- CZK
• Geldbuße bis zu 1.000.000 CZK für natürliche oder juristische Personen, die gemäß einer Sonderregelung gewerblich tätig sind, in besonderen Fällen bis zu 10.000.000 CZK
Für die Richtigkeit der Anleitung verantwortlich:
Mgr. Ondřej Klečka
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:35