Pribram.eu Anliegen XMeldung der Fertigstellung eines Bauvorhabens ohne Hausnummer/Eingangsnummer

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Potřebuji vyř. XO. do. st. b.

XMeldung der Fertigstellung eines Bauvorhabens ohne Hausnummer/Registernummer

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumplanung des Stadtamtes Příbram,
unter der Adresse – Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)

Grundlegende Informationen:
Bei der Durchführung von Bauarbeiten, die eine Baugenehmigung oder eine Anmeldung beim Bauamt erforderten, ist der Bauherr unter anderem verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des § 152 Abs. 3 Buchstabe d) des Baugesetzes dem Bauamt die Bauphasen gemäß dem Plan für die Bauabnahmen zu melden, die Durchführung der Bauabnahme zu ermöglichen und, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, an dieser Abnahme teilzunehmen.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefülltes Meldeformular + weitere Unterlagen, die unter Punkt VI des Formulars aufgeführt sind

 

Das Formular ist bei der Baubehörde, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden: ANZEIGE DER BAUFERTIGSTELLUNG

 

Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird:
Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.

Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website des Bauamtes – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:35

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