Pribram.eu Anliegen Ausstellung einer öffentlichen Urkunde zur Identifizierung

Zpět

Potřebuji vyř. Vy. ve. li. o.

Ausstellung einer öffentlichen Urkunde zur Identifizierung

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Referat für Standesamt, Trauungen und Feierlichkeiten, Gen. R. Tesaříka Nr. 19, 261 19 Příbram I, 1. Stock, Tür Nr. 213.

Grundlegende Informationen:
Der Zweck der Identifizierung besteht darin, Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten zu ergreifen und illegale Geldströme aus Straftaten über Scheinfirmen und -personen zu unterbinden. Bei bestimmten Vereinbarungen, Transaktionen und Geschäften müssen die Beteiligten genauer spezifiziert werden. Daher sind die betroffenen Unternehmen gesetzlich zur Identifizierung verpflichtet. Unter Identifizierung versteht man die Feststellung der Identität der identifizierten Person anhand gesetzlich festgelegter Angaben und die Erstellung einer Identifizierungsurkunde, die den Charakter einer öffentlichen Urkunde hat. Der identifizierte Kunde ist stets eine natürliche Person, die an einem Geschäft beteiligt ist oder im Namen einer juristischen Person handelt.

Verpflichtete Stellen:
Die verpflichteten Stellen sind gesetzlich festgelegt und umfassen insbesondere Banken, Genossenschaftssparkassen, Versicherungsgesellschaften, Wechselstuben, Kreditinstitute, Kasinos, Immobilienmakler, aber auch Flohmärkte und Pfandhäuser. Darüber hinaus alle Unternehmen, die Barzahlungen im Wert von über 15.000 Euro entgegennehmen.

Identifizierung durch einen Bevollmächtigten:
• Vertretung auf der Grundlage einer Vollmacht, wobei der Bevollmächtigte des verpflichteten Unternehmens identifiziert wird.
• Die Identifizierung für die verpflichtete Person wird von einem Notar, im Rahmen übertragener Befugnisse vom Bezirksamt oder vom Gemeindeamt einer Gemeinde
mit erweiterten Befugnissen vorgenommen.

Erfasste Daten:
• Bei natürlichen Personen werden Vor- und Nachname, Geburtsnummer, Geschlecht, ständiger oder sonstiger Wohnsitz sowie Nummer und Gültigkeitsdauer des Ausweises
und die ausstellende Behörde oder der ausstellende Staat erfasst;
•  Bei juristischen Personen und selbstständigen natürlichen Personen werden der Firmenname einschließlich des unterscheidenden Zusatzes, der Firmensitz und die
Identifikationsnummer erfasst; Es sind Vor- und Nachname, Geburtsnummer und ständiger Wohnsitz des gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Mitglieder nachzuweisen; außerdem sind der Mehrheitsgesellschafter oder die beherrschende Person sowie die Identitätsangaben der natürlichen Person anzugeben, die im Namen des Unternehmens in der betreffenden Geschäftsbeziehung handelt.

Vorgehensweise:
Die zu identifizierende natürliche Person erscheint bei der zuständigen Behörde mit den erforderlichen Unterlagen und Dokumenten. Der beauftragte Mitarbeiter der Behörde, der die Identifizierung durchführt, prüft diese Unterlagen und erstellt auf deren Grundlage eine Identifizierungsurkunde. Diese Urkunde hat den Charakter einer öffentlichen Urkunde, und ihr sind Kopien aller Unterlagen, aus denen die Identifikationsdaten ermittelt wurden, untrennbar beigefügt. Die Behörde führt genaue Aufzeichnungen über die durchgeführten Identifizierungen und die ausgestellten öffentlichen Identifikationsurkunden.

Erforderliche Unterlagen und Urkunden:
Antrag des verpflichteten Subjekts auf Identifizierung, Zustimmung der identifizierten Person zur Identifizierung und zur Angabe der personenbezogenen Daten in der Urkunde. Identitätsnachweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass). Nachweis über den ständigen oder sonstigen Wohnsitz, sofern
dieser nicht im vorgelegten Dokument angegeben ist. Bei einem Bevollmächtigten eines Geschäftspartners eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift und bei juristischen Personen sowie selbstständigen natürlichen Personen ein Auszug aus dem Handelsregister.

Wer ist berechtigt, Anträge, Meldungen usw. einzureichen:
• Die verpflichtete Stelle beantragt die vermittelte Identifizierung aller Transaktionsbeteiligten bei der Behörde, die zur Durchführung der Identifizierung befugt ist. Die Beteiligten müssen im Antrag des verpflichteten Unternehmens namentlich aufgeführt sein, und der Antrag muss stets den eindeutig angegebenen Zweck der Identifizierung enthalten,
•  die persönlich bei der zuständigen Behörde identifizierte Person erklärt, dass die Identifizierung auf Antrag eines bestimmten, genau bezeichneten verpflichteten Unternehmens erfolgen soll, und teilt der Behörde in dieser Erklärung die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sowie den eindeutig angegebenen Zweck
der Identifizierung mit,
•  Die Identifizierung erfordert stets die persönliche Anwesenheit der identifizierten Person,
• Die Identifizierung ist weder an den Aufenthaltsort einer natürlichen Person noch an den Sitz eines Unternehmens einer juristischen Person gebunden.

Wo ist das Formular erhältlich:
Der Antrag auf Identifizierung und die Erklärung der identifizierten Person werden von den verpflichteten Stellen bereitgestellt, die die Identifizierung beantragen.

Bearbeitungsfrist:
Die Identifizierung und die Erstellung der öffentlichen Urkunde erfolgen unverzüglich auf der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Parteien.

Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 253/2008 Slg. über bestimmte Maßnahmen gegen die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung in der jeweils geltenden Fassung.

Zugehörige Rechtsvorschriften
: • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung in der jeweils geltenden Fassung – Teil IV,
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren in der jeweils geltenden Fassung.

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):
Gemäß Position Nr. 10 Buchstabe c) der Gebührenordnung des Gesetzes Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 200,- CZK festgesetzt, die an der Kasse des Stadtamtes Příbram zu entrichten ist.

Rechtsmittel
: Keine vorgesehen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 318 402 583.

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Helena Ziopulosová

 

 

 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

FacebookYoutube