Pribram.eu Anliegen Auszug aus dem Strafregister – Czech POINT

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Potřebuji vyř. Vý. z Rejs. t.

Auszug aus dem Strafregister – Czech POINT

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Gen. R. Tesaříka 19, 261 19, 1. Stock.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:

Personalausweis oder Reisedokument bei tschechischen Staatsangehörigen; Aufenthaltsgenehmigung, Reisedokument oder Personalausweis eines EU-Bürgers bei Ausländern.

Grundlegende Informationen:

Auf schriftlichen Antrag einer Person, deren Identität überprüft wurde, wird ein Auszug aus dem Strafregister über diese Person ausgestellt. Der Auszug wird auf der Grundlage einer amtlich beglaubigten Vollmacht auch an einen Bevollmächtigten dieser Person oder im Rahmen der Rechtshilfe für diese Person an einen Rechtsanwalt ausgestellt (§ 11 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 269/1994 Slg. über das Strafregister).

Bearbeitungsfrist:

Sofort.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:

Persönlich oder ein Bevollmächtigter auf der Grundlage einer Vollmacht.

Rechtsgrundlage:

• Gesetz Nr. 269/1994 Slg. über das Strafregister,
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

Erforderliche Angaben im Antrag:

Persönliche Daten der Person, die einen Auszug aus dem Strafregister in der jeweils gültigen Fassung beantragt.

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):

100 CZK

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:

Helena Ziopulosová

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

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