Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Narození a úmrtí Ausstellung von Sterbeurkunden für Verstorbene im Standesamtsbezirk Příbram

Ausstellung von Sterbeurkunden für Verstorbene im Standesamtsbezirk Příbram

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt

Grundlegende Informationen

Die Sterbeurkunde wird auf der Grundlage einer Sterbemeldung durch einen Gesundheitsdienstleister ausgestellt.

Vorgehensweise

Das Standesamt sendet die ausgestellte Sterbeurkunde per Einschreiben an die Adresse des Bestattungsunternehmers oder nach Absprache ist auch eine persönliche Abholung möglich.

Nach dem Tod einer natürlichen Person besteht die Meldepflicht gegenüber:

  • dem Bezirks- oder Amtsgericht entsprechend dem ständigen Wohnsitz des Verstorbenen,
  • der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde,
  • im Falle des Todes eines ausländischen Staatsangehörigen – dem Innenministerium der Tschechischen Republik, der Abteilung für Asyl- und Migrationspolitik sowie der diplomatischen Vertretung des betreffenden Staates.

Bearbeitungsfrist

30 Tage ab Erhalt der Unterlagen. 

Rechtsgrundlage

  • Gesetz Nr. 301/2000 Slg. über Personenstandsregister, Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Verordnung Nr. 207/2001 Slg. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Slg. über Personenstandsregister, Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der Fassung späterer Vorschriften.

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)

Für die Erstausstellung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.

 

Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:50:15

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