Pribram.eu Anliegen Erlass eines Beschlusses über die Änderung der Flächennutzung

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Potřebuji vyř. Vy. rozho. o.

Erlass eines Beschlusses über die Änderung der Flächennutzung

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumplanung des Stadtamtes Příbram,
unter der Adresse – Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)

Grundlegende Informationen:
Der Beschluss über die Änderung der Flächennutzung legt die neue Art der Nutzung des Grundstücks sowie die Bedingungen für dessen Nutzung fest.
Entscheidungen über die Änderung der Flächennutzung erfordern
a) Geländegestaltungen gemäß § 3 Abs. 1,
b) die Festlegung von Abbaugebieten,
c) Abstell-, Umschlag-, Verkaufs-, Lager- oder Ausstellungsflächen,
d) Friedhöfe,
e) Änderungen der Grundstücksart, insbesondere die Anlage, Aufhebung und Umgestaltung von Weinbergen, Hopfenfeldern, Wäldern, Parks, Gärten und Obstgärten, sofern die Bedingungen nicht durch genehmigte Flurbereinigungen oder eine andere raumplanerische Entscheidung festgelegt sind,
f) Grundstücksumgestaltungen, die sich auf die Wasserversickerungsfähigkeit auswirken.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag + weitere Unterlagen, die in Teil B, ggf. C oder D des Antragsformulars aufgeführt sind

 

 

Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden:

ANTRAG AUF ERLAß EINES BESCHLUSSES ÜBER DIE ÄNDERUNG DER FLÄCHENNUTZUNG (PDF-Version)

ANTRAG AUF ERLAß EINES BESCHLUSSES ÜBER DIE ÄNDERUNG DER FLÄCHENNUTZUNG (WORD-Version)

 

Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 183/2006 Slg. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Slg. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.

Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website der Bauaufsichtsbehörde – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes

 

 

 

 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

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