Pribram.eu Anliegen Erlass einer Entscheidung über die Schutzzone

Zpět

Potřebuji vyř. Vy. rozh. o o.

Erlass einer Entscheidung über die Schutzzone

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumplanung des Stadtamtes Příbram,
unter der Adresse: Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)

Grundlegende Informationen:
Eine Entscheidung über eine Schutzzone schützt ein Bauwerk, eine Anlage oder ein Grundstück vor negativen Einflüssen aus der Umgebung oder schützt die Umgebung des Bauwerks, der Anlage oder des Grundstücks vor deren negativen Auswirkungen. Die Entscheidung über die Schutzzone wird in der Regel gleichzeitig mit der Entscheidung gemäß §§ 79 bis 81 des Baugesetzes erlassen; sie kann auch separat erlassen werden.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag + weitere Unterlagen, die in Teil B des Antragsformulars aufgeführt sind

 

 

Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden: ANTRAG AUF ERLAß EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE SCHUTZZONE

 

Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.

Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website des Bauamtes – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamts

 

 

 

 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

FacebookYoutube