Pribram.eu Anliegen Erlass eines Beschlusses über die Aufteilung oder Zusammenlegung von Grundstücken
Potřebuji vyř. Vy. rozh. o d.
Erlass eines Beschlusses über die Aufteilung oder Zusammenlegung von Grundstücken
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumplanung des Stadtamtes Příbram,
unter der Adresse: Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)
Grundlegende Informationen:
Ein Beschluss über die Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken kann nur auf Antrag aller Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Gegenstand des Beschlusses sind, oder durch eine berechtigte Person zum Zwecke der Ausübung des Vorkaufsrechts für gemeinnützige Bauvorhaben erlassen werden.
Sind keine Bedingungen für die Aufteilung oder Zusammenlegung von Grundstücken festzulegen, bestätigt die Bauaufsichtsbehörde diesen Sachverhalt durch eine Mitteilung, mit der sie gleichzeitig das vorgeschlagene Vorhaben genehmigt. Eine solche Mitteilung kann nicht erlassen werden, wenn die Entscheidung in dem betreffenden Gebiet von einer Raumordnungsstudie oder einem Bebauungsplan abhängig ist.
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag + weitere Unterlagen, die in Teil B bzw. C des Antragsformulars aufgeführt sind
Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden: ANTRAG AUF ERLASS EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE TEILUNG ODER ZUSAMMENLEGUNG VON GRUNDSTÜCKEN
Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumplanung und Bauordnung (Baugesetz).
Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.
Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Sb. über Verwaltungsgebühren.
Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website der Bauaufsichtsbehörde – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471
Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34