Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Narození a úmrtí Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene, die im Standesamtsbezirk Příbram geboren wurden

Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene, die im Standesamtsbezirk Příbram geboren wurden

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.

Kind aus einer Ehe:

  • Heiratsurkunde,
  • Personalausweis oder Reisedokument oder Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, sofern ausgestellt,
  • einvernehmliche Erklärung über den Namen bzw. die Namen des Kindes – hier herunterladbar.

Bei einem außerehelich geborenen Kind, dessen Vater unbekannt ist, legt die Mutter Folgendes vor:

  • Erklärung zum Namen bzw. zu den Namen des Kindes – hier herunterladen.
  • Geburtsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls die Mutter geschieden ist, Sterbeurkunde des Ehemanns, falls die Mutter des Kindes verwitwet ist,
  • Personalausweis oder Reisedokument oder Aufenthaltsgenehmigung, sofern ihr eine solche ausgestellt wurde.

Außerehelich geborenes Kind, dessen Vaterschaft festgestellt wurde:

  • einvernehmliche Erklärung zur Feststellung der Vaterschaft oder gegebenenfalls gerichtliche Entscheidung zur Feststellung der Vaterschaft,
  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters des Kindes,
  • einvernehmliche Erklärung über den Namen bzw. die Namen des Kindes – hier herunterladbar.
  • Personalausweis oder Reisedokument oder Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, sofern ausgestellt,
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls die Mutter geschieden ist, Sterbeurkunde des Ehemanns, falls die Mutter des Kindes verwitwet ist.

Grundlegende Informationen

Die Geburtsurkunde wird auf der Grundlage der Meldung der Geburt des Kindes ausgestellt, die die Geburtsstation des Regionalkrankenhauses Příbram, a.s., an das Standesamt übermittelt. 

Vorgehensweise

Die Eltern nehmen die Geburtsurkunde des Kindes persönlich im Standesamt nach Vorlage eines Ausweises entgegen.

Bearbeitungsfrist

30 Tage

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?

Die Geburt muss dem Standesamt von der medizinischen Einrichtung gemeldet werden, in der die Entbindung stattgefunden hat. Fand die Entbindung nicht in einer medizinischen Einrichtung statt, meldet die Geburt der Arzt, der als Erster medizinische Hilfe geleistet hat, oder die natürliche Person, die von der Geburt erfahren hat.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über Personenstandsregister, Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze.

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)

Für das Originaldokument fallen keine Verwaltungsgebühren an.

 

Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:48:44

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