Pribram.eu Anliegen Informationen zur Raumordnung gemäß § 21 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des Baugesetzes
Potřebuji vyř. Úz. pl. in. p.
Informationen zur Raumordnung gemäß § 21 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des Baugesetzes
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumordnung des Stadtamtes Příbram,
Adresse: Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)
Grundlegende Informationen:
Das Bezirksamt, die Abteilung für Raumplanung, das mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Planers beauftragte Gemeindeamt und das Bauamt stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit als vorläufige Informationen raumplanerische Auskünfte bereit über
a) die Bedingungen für die Nutzung des Gebiets und Änderungen seiner Nutzung, insbesondere auf der Grundlage von raumplanerischen Unterlagen und raumplanerischer Dokumentation,
b) die Bedingungen für den Erlass eines Bebauungsplans und eines Baugenehmigungsbeschlusses, einschließlich einer Liste der betroffenen Behörden,
c) die Bedingungen für die Erteilung einer baurechtlichen Zustimmung in Fällen, in denen diese anstelle eines Baugenehmigungsbeschlusses erteilt werden kann, einschließlich einer Liste der betroffenen Behörden.
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag + weitere Unterlagen, die in Teil B des Antragsformulars aufgeführt sind
Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden: Antrag auf raumplanerische Auskunft
Rechtsvorschrift, nach der das Verfahren durchgeführt wird:
Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über die Raumplanung und die Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.
Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.
Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website der Bauaufsichtsbehörde – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471
Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34