Eheabschluss

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.

  • tschechischer Personalausweis oder gültiges tschechisches Reisedokument (wird ein Reisedokument vorgelegt, muss der Verlobte zusätzlich einen Auszug aus dem Einwohnermelderegister über die persönliche Beziehung und den ständigen Wohnsitz vorlegen),
  • Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie),
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil der vorherigen Ehe oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemanns (der verstorbenen Ehefrau).

Ausländer

  • Reisedokument,
  • Geburtsurkunde mit Übersetzung und entsprechenden Beglaubigungen,
  • Bescheinigung über die Ehefähigkeit mit Übersetzung und entsprechenden Beglaubigungen,
  • Scheidungsurteil der früheren Ehe mit Übersetzung und Beglaubigung oder Sterbeurkunde des Ehemanns (der Ehefrau) mit Übersetzung,
  • Bescheinigung über die Aufenthaltsberechtigung im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik, ausgestellt von der Tschechischen Polizei (PČR); dies gilt nicht für EU-Bürger, Bürger eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder deren Familienangehörige. Diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 7 Werktage sein.

Grundlegende Informationen

Eine Ehe/Lebenspartnerschaft kann geschlossen werden

  • vor jedem Standesamt,
  • vor einem Gemeindeamt, einem Bezirksamt oder einem Stadtteilamt einer territorial gegliederten Statutsstadt, die zum Verwaltungsbezirk des Standesamtes gehören und selbst kein Standesamt sind,
  • vor einer Behörde einer staatlich registrierten Kirche,
  • vor einer Behörde einer staatlich registrierten Religionsgemeinschaft,
  • vor jeder Gemeindeverwaltung, wenn das Leben desjenigen, der die Ehe schließen möchte, in Gefahr ist,
  • im Ausland vor dem Kapitän eines unter der Flagge der Tschechischen Republik fahrenden Schiffes, dem Kapitän eines in der Tschechischen Republik registrierten Flugzeugs oder dem Kommandeur einer Militäreinheit der Tschechischen Republik im Ausland, wenn das Leben desjenigen, der die Ehe schließen möchte, unmittelbar gefährdet ist,
  • vor einer diplomatischen Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland,
  • im Ausland auch vor einer dazu befugten Behörde.

Vorgehensweise

Beide Verlobte oder einer von ihnen erscheinen persönlich bei der Standesamtabteilung, wo sie den „Fragebogen zur Eheschließung“ zum Ausfüllen erhalten sowie weitere Anweisungen, welche Unterlagen zur Bearbeitung ihres Antrags erforderlich sind. 

Das Verfahren gilt nicht für:

Eine Ehe kann nicht geschlossen werden

  • mit einem verheirateten Mann oder einer verheirateten Frau,
  • zwischen Vorfahren und Nachkommen sowie zwischen Geschwistern; dasselbe gilt für durch Adoption begründete Verwandtschaftsverhältnisse, sofern die Adoption besteht,
  • mit Minderjährigen; in Ausnahmefällen kann das Gericht aus wichtigen Gründen die Eheschließung eines Minderjährigen, der älter als 16 Jahre ist, genehmigen,
  • Personen, denen die Rechtsfähigkeit entzogen wurde; Personen, deren Rechtsfähigkeit eingeschränkt ist, dürfen eine Ehe nur mit gerichtlicher Genehmigung schließen,
  • Personen mit einer psychischen Störung, die zu einer Einschränkung oder zum Entzug der Rechtsfähigkeit führen würde; das Gericht kann einer solchen Person die Eheschließung gestatten, sofern ihr Gesundheitszustand mit dem Zweck der Ehe vereinbar ist.

Eine Ehe kommt nicht zustande,

  • , wenn der Mann oder die Frau durch körperliche Gewalt zur Erklärung der Eheschließung gezwungen wurden,
  • wenn sie von einer minderjährigen Person unter 16 Jahren geschlossen wurde,
  • wenn sie nicht vor einer zuständigen staatlichen, kirchlichen oder religiösen Behörde geschlossen wurde,
  • wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Eheschließung durch einen Vertreter nicht erfüllt wurden
  • wenn bei der kirchlichen Eheschließung dem Trauenden keine vom zuständigen Standesamt ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wurde.

Bearbeitungsfrist

Fristen für die Bearbeitung sind nicht festgelegt.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen?

Die Verlobten oder ein bevollmächtigter Vertreter eines der Verlobten.

Formular – wo erhältlich

Erhältlich beim Stadtamt Příbram, Standesamt, ggf. kann es hier ausgedruckt werden: Fragebogen zur Eheschließung – bitte nur auf A3 beidseitig ausdrucken. 

Weitere Verfahrensbeteiligte

Wenn ein Verlobter (bzw. die Verlobten) kein Tschechisch spricht oder versteht oder wenn ein Verlobter (bzw. die Verlobten) taub oder stumm ist (sind), ist bei der Erklärung zur Eheschließung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Die Anwesenheit eines Dolmetschers wird von einem der Verlobten auf eigene Kosten sichergestellt. Ohne die Anwesenheit eines Dolmetschers kann die Erklärung zur Eheschließung in diesen Fällen nicht abgegeben werden. Die Erklärung zur Eheschließung erfolgt öffentlich und feierlich in Anwesenheit von zwei Zeugen. Nach der Eheschließung werden die Vor- und Nachnamen sowie die Geburtsnummern der Zeugen in das Ehebuch und die Heiratsurkunde eingetragen; handelt es sich um einen Ausländer, der keine Geburtsnummer besitzt, werden sein Geburtsdatum und sein Geburtsort eingetragen. Daraus folgt, dass sich ein Zeuge bei der Eheschließung mit einem Ausweisdokument, d. h. einem Personalausweis oder Reisepass, ausweisen muss.

Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird

  • Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über Personenstandsregister, Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Verordnung Nr. 207/2001 Slg., zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Slg. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren,
  • Gesetz Nr. 91/2012 Slg. über das internationale Privatrecht,
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)

  • Eheabschluss zwischen Verlobten, die keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik haben – 5.000 CZK,
  • Schließung einer Ehe zwischen Verlobten, von denen nur einer seinen ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik hat – 3.000 CZK,
  • Erteilung einer Genehmigung zur Eheschließung außerhalb der festgelegten Zeiten oder außerhalb der amtlich bestimmten Räumlichkeiten – 3.000 CZK.

Der Stadtrat hat folgende Tage, Uhrzeiten und Orte für die Durchführung von Trauungen festgelegt

  • Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Trausaals des Stadtamtes Příbram – Zámeček-Ernestinum. 
  • dienstags von 13.00 bis 15.00 Uhr im Büro des stellvertretenden Bürgermeisters des Stadtamtes Příbram (Rathausgebäude), Příbram I, Tyršova Nr. 108. Es handelt sich um einen sogenannten behördlichen Akt, der für Verlobte geeignet ist, die ihre Ehe ausschließlich in Anwesenheit des Standesbeamten und zweier Trauzeugen schließen möchten. 

An diesen Tagen, zu diesen Zeiten und an diesen Orten ist die Eheschließung gebührenfrei. 

Hinweise

Der Trausaal ist mit einer Anlage ausgestattet, die das Abspielen von Musik von einem USB-Stick ermöglicht. Weitere Dienstleistungen wie ein festlicher Toast, ein Fotograf, ein Videograf usw. müssen die Verlobten auf eigene Kosten organisieren. 

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.

Schloss Ernestinum 

Zámeček-Ernestinum

Trausaal

obřadka 

 

Aktualisiert: 18. 5. 2026 v 09:08:19

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