Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Narození a úmrtí Feststellung der Vaterschaft
Zpět
Ro. a os. zál. Narození a úm. Určení otcovs.
Feststellung der Vaterschaft
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
- Personalausweise oder Reisedokumente der Eltern,
- rechtskräftiges Scheidungsurteil – bei geschiedener Mutter,
- Sterbeurkunde – bei verwitweter Mutter,
- Schwangerschaftsausweis.
Grundlegende Informationen
Wird ein Kind von einer ledigen, geschiedenen oder verwitweten Mutter geboren, besteht die Möglichkeit, die Vaterschaft festzustellen
- Wird das Kind in der Zeit zwischen der Eheschließung und dem Ablauf des dreihundertsten Tages nach dem Ende der Ehe oder nach deren Ungültigerklärung geboren, gilt der Ehemann der Mutter als Vater,
- Wird ein Kind von einer wiederverheirateten Frau geboren, gilt der spätere Ehemann als Vater, auch wenn das Kind vor Ablauf des 300. Tages nach dem Erlöschen oder der Ungültigerklärung ihrer früheren Ehe geboren wurde,
- Bei der Berechnung der für die Feststellung der Vaterschaft maßgeblichen Frist gilt die Ehe desjenigen, der für tot erklärt wurde, als an dem Tag erloschen, der in der Entscheidung über die Todeserklärung als Todestag festgelegt wurde,
- ansonsten gilt als Vater der Mann, dessen Vaterschaft durch eine einvernehmliche Erklärung der Eltern vor dem Standesamt oder vor Gericht festgestellt wurde,
- die Erklärung eines minderjährigen Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft muss stets vor Gericht erfolgen.
Vorgehen
Da es sich um eine sogenannte einvernehmliche Erklärung der Eltern handelt, müssen beide Elternteile persönlich beim Standesamt erscheinen.
Frist für die Bearbeitung
- Die einvernehmliche Erklärung der Eltern kann vor der Geburt des Kindes oder bis zu 30 Tage nach der Geburt vor der Eintragung in das Geburtenregister abgegeben werden,
- die nachträgliche Feststellung der Vaterschaft kann jederzeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 301/2000 Slg. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vornamen und den Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)
Die Feststellung der Vaterschaft unterliegt keiner Verwaltungsgebühr.
Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 14:27:13