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Stavba Stavební povo. Silnice a ces.

Straßen und Wege

Antrag auf Genehmigung des Baus einer Straße oder einer Änderung derselben

Wo Sie die Angelegenheit regeln können:
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram

Grundlegende Informationen:
Betrifft Straßen der Klassen II und III im Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes Příbram sowie lokale Verkehrswege und öffentlich zugängliche Sonderverkehrswege in den Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes Příbram. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird eine Stellungnahme erteilt, die dem Antragsteller entweder per Post zugesandt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.

Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrsinspektorat – Polizei der Tschechischen Republik, weitere Verfahrensbeteiligte und betroffene staatliche Verwaltungsbehörden je nach den konkreten Bedingungen des Bauvorhabens.

Formular, wo es erhältlich ist:
Das Formular für den Antrag ist bei der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Formular für den Antrag auf Anmeldung eines
Straßenbauvorhabens Formular für den Antrag auf Baugenehmigung
Formular für den Antrag auf Änderung einer Baugenehmigung PK

 

Anwendbare Rechtsvorschriften:
• Gesetz Nr. 183/2006 Slg. über die Raumordnung und die Bauordnung (Baugesetz) in der jeweils gültigen Fassung
• Durchführungsverordnungen zu dem oben genannten Gesetz
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr beträgt 10.000,- CZK für eine Baugenehmigung, 2.500,- CZK für eine Genehmigung von baulichen Veränderungen und 500,- CZK für eine Genehmigung von baulichen Änderungen. Die Verwaltungsgebühr ist vor Erlass des Bescheids zu entrichten, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder per Postanweisung.

Rechtsmittel:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden

Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Sb. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung;
Gesetz Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die
Raumnutzung; Gesetz Nr. 502/2006 Sb., zur Änderung der Verordnung über allgemeine technische Anforderungen an den Bau
Verordnung Nr. 526/2006 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Baugesetzes in Bezug auf die Bauordnung

Anmerkungen:
Welche Sanktionen können bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflichten verhängt werden:
• Geldbuße bis zu 2.000.000,- CZK für natürliche Personen
• Geldbuße bis zu 2.000.000,- CZK für juristische Personen oder selbstständige natürliche Personen

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung ist:
Mgr. Ondřej Klečka

Aktualisiert: 26. 5. 2026 v 12:37:46

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