Zpět

Potřebuji vyř. Stavba Ohlášení stav.

Bauanzeige

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Abteilung Bauamt und Raumplanung des Stadtamtes Příbram

Grundlegende Informationen

Eine Meldung an das Bauamt ist erforderlich für

  • Wohnbauten und Erholungsbauten für Familien mit einer bebauten Gesamtfläche von bis zu 150 m², mit einem Untergeschoss bis zu einer Tiefe von 3 m und höchstens
    zwei Obergeschossen sowie einem Dachgeschoss,
  •  unterirdische Bauwerke mit einer Gesamtbebauungsfläche von bis zu 300 m² und einer Tiefe von bis zu 3 m, sofern es sich nicht um ein Wasserbauwerk oder ein Bauwerk gemäß § 16 Abs. 2 Buchstabe d) handelt,
  •  Bauten mit einer Gesamtbebauungsfläche von bis zu 300 m² und einer Höhe von bis zu 10 m, mit Ausnahme von Wohngebäuden, sowie Hallen mit einer Gesamtbebauungsfläche von bis zu 1.000 m² und einer Höhe von bis zu 15 m, sofern diese Gebäude und Hallen höchstens ein oberirdisches Stockwerk aufweisen, keinen Keller besitzen und vorübergehend für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren errichtet werden; die Dauer der vorübergehenden Nutzung kann nicht verlängert werden,
  • Bauten mit einer Gesamtgrundfläche von bis zu 50 m² und einer Höhe von bis zu 5 m mit einem oberirdischen Stockwerk, mit einem Keller von höchstens 3 m Tiefe,
  •  Werbeanlagen gemäß § 3 Abs. 2,
  • Bauten für Abstell-, Umschlag-, Verkaufs-, Lager- oder Ausstellungsflächen mit einer Fläche von mehr als 300 m², jedoch höchstens 1.000 m², die nicht zur Lagerung oder zum Umschlag von brennbaren Stoffen oder Stoffen dienen, die eine Umweltverschmutzung verursachen können,
  •  Bauwerke für Baustelleneinrichtungen, die nicht in § 103 Abs. 1 Buchstabe e) Nummer 1 aufgeführt sind,
  • Bau von Stützmauern bis zu einer Höhe von 1 m, die an öffentlich zugängliche Straßen oder öffentliche Plätze grenzen,
  •  Geländegestaltungen, die nicht in § 103 Abs. 1 Buchstabe b) aufgeführt sind,
  • Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken, die nicht in § 103 Abs. 1 Buchstabe c) aufgeführt sind,
  • bauliche Maßnahmen zur Änderung der Nutzung eines Teils des Bauwerks, die nicht in die tragenden Konstruktionen des Bauwerks eingreifen, dessen Erscheinungsbild nicht verändern und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Eine Anmeldung ist für Änderungen an fertiggestellten Bauwerken gemäß dem vorstehenden Absatz 1 erforderlich, sofern durch deren Durchführung die genannten Parameter nicht überschritten werden. Keine
Anmeldung ist erforderlich für Bauwerke und Geländegestaltungen, bei denen die Baubehörde dies gemäß § 78 Abs. 6 festgelegt hat.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.

  • Ausgefülltes Anmeldeformular + weitere Unterlagen, die in Teil B des Formulars aufgeführt sind

Das Formular

ist bei der Baubehörde, Na Příkopech 105, Příbram I
, erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden: BAUMELDUNG

Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird

  • Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
  • Verordnung Nr. 501/2006 Slg. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
  • Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidung, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
  • Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.

Verwandte Rechtsvorschriften

  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsverfahrensordnung.
  • Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Auf der Website der Baubehörde – hier

Für die Richtigkeit dieser Anleitung ist verantwortlich

Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes

 

 

Kontakt

Alle Kontakte hier

Adresse

Na Příkopech 105, Příbram I
1. Stock
Anzeigen in: Google Maps | Mapy.cz | Apple Maps

Kontakt

Alle Kontakte hier

Adresse

Na Příkopech 105, Příbram I
1. Stock
Anzeigen in: Google Maps | Mapy.cz | Apple Maps

Aktualisiert: 26. 9. 2013 v 22:18:35

FacebookYoutube