Pribram.eu Anliegen Gemeinsame Absichtserklärung (Raumordnungsgenehmigung auf der Grundlage einer Anmeldung)
Potřebuji vyř. Sp. oz. zá. (.
Gemeinsame Absichtserklärung (Raumordnungsgenehmigung auf der Grundlage einer Anmeldung)
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumordnung des Stadtamtes Příbram,
unter der Adresse – Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)
Grundlegende Informationen:
Reicht der Bauherr eine Absichtserklärung gemäß § 96 und eine Anmeldung des Bauvorhabens gemäß § 105 (im Folgenden „gemeinsame Absichtserklärung“ genannt) ein, erteilt das Bauamt eine gemeinsame Genehmigung, sofern die Anforderungen und Bedingungen der §§ 96 und 105 erfüllt sind. Der Bauherr fügt der gemeinsamen Absichtserklärung die Unterlagen gemäß § 96 Abs. 3 Buchst. a) bis e) sowie die der Art des Vorhabens entsprechende Dokumentation gemäß § 105 Abs. 2 bis 6 bei.
In diesem Fall wird anstelle der bisher einzureichenden beiden Formulare – „Antrag auf Baugenehmigung“ und „Bauanzeige“ – das Formular für die „gemeinsame Absichtserklärung“ verwendet. (siehe unten)
Kommt die Baubehörde zu dem Schluss, dass die gemeinsame Vorhabenanzeige die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung oder der Zustimmung zur Durchführung des angemeldeten Bauvorhabens nicht erfüllt, oder können die Rechte anderer Personen als der in § 96 Abs. 3 Buchstabe d) und in § 105 Abs. 2 Buchstabe f) genannten unmittelbar berührt werden, beschließt sie durch Beschluss die Durchführung eines gemeinsamen Raumordnungs- und Bauverfahrens. Mit Rechtskraft des Beschlusses wird das gemeinsame Raumordnungs- und Baugenehmigungsverfahren eingeleitet. Die gemeinsame Vorhabenanzeige gilt als Antrag auf Erteilung einer gemeinsamen Genehmigung.
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag + weitere Unterlagen, die in Teil B des Antragsformulars aufgeführt sind
Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden:
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNG DES VORHABENS (PDF-Version
) GEMEINSAME BEKANNTMACHUNG DES VORHABENS (WORD-Version
)
Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird:
Gesetz Nr. 183/2006 Slg. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Slg. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.
Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.
Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website der Bauaufsichtsbehörde – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471
Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamts
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34