Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Svatba a manželství Eintragung der Eheschließung eines tschechischen Staatsbürgers im Ausland in das Sonderregister in Brünn
Ro. a os. zál. Sva. a manžel. Zá. o uz. ma..
Eintragung der Eheschließung eines tschechischen Staatsbürgers im Ausland in das Sonderregister in Brünn
Wo Sie diese Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
- ausländliche Heiratsurkunde mit Übersetzung und entsprechenden Beglaubigungen,
- Geburtsurkunde des Antragstellers,
- Ausweis – Personalausweis oder Reisepass,
- Scheidungsurteil – bei geschiedenen Antragstellern,
- Sterbeurkunde – bei verwitweten Antragstellern.
Grundlegende Informationen
In das Sonderregister Brno werden Ehen von tschechischen Staatsbürgern eingetragen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates geschlossen wurden.
Vorgehensweise
Die Unterlagen für die Eintragung in das Sonderregister Brünn werden von dem Standesamt übermittelt, bei dem die Eintragung vorgenommen wurde. Die Heiratsurkunde wird vom Sonderregister Brünn ausgestellt und zur Aushändigung an den Antragsteller zurückgesandt.
Bearbeitungsfrist
Das Sonderregister nimmt die Eintragung in das Standesamtsregister nach Erhalt der Unterlagen spätestens innerhalb von 30 Tagen vor.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?
Die natürliche Person, auf die sich die Eintragung bezieht, oder ihre Familienangehörigen, d. h. Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urenkel, auf der Grundlage einer Vollmacht, in der ausdrücklich die Vereinbarung der Verlobten über die Führung ihres Nachnamens und des Nachnamens der gemeinsamen Kinder nach der Eheschließung angegeben sein muss.
Formular, wo es erhältlich ist
Die Eintragung kann bei jedem Standesamt vorgenommen oder bei einer Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über Personenstandsregister, Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über Personenstandsregister, Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch,
- Gesetz Nr. 115/2006 Slg. über die eingetragene Lebenspartnerschaft und zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze, in der Fassung späterer Vorschriften,
- Gesetz Nr. 91/2012 Slg. über das internationale Privatrecht,
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsverfahrensordnung, in der jeweils gültigen Fassung.
Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr)
Für das Originaldokument fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Wo Sie weitere Informationen erhalten
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Sonderregisters Brno oder des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.
Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:46:01