Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Svatba a manželství Bescheinigung über die Ehefähigkeit
Ro. a os. zál. Sva. a manžel. Vy. o pr. způ.
Bescheinigung über die Ehefähigkeit
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
- tschechischer Personalausweis oder gültiges tschechisches Reisedokument (wird ein Reisedokument vorgelegt, muss der Verlobte zusätzlich einen Auszug aus dem Einwohnermelderegister über die persönliche Beziehung und den ständigen Wohnsitz vorlegen)
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie),
- Scheidungsurteil der vorherigen Ehe oder Sterbeurkunde des Ehemanns (der Ehefrau).
Grundlegende Informationen
Ein Verlobter, der Staatsangehöriger der Tschechischen Republik ist, oder ein Verlobter, der staatenlos ist (im Folgenden „Staatenloser“ genannt), dem gemäß besonderen Rechtsvorschriften ein dauerhafter Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik gewährt wurde, legt bei der Eheschließung vor einer Vertretung der Tschechischen Republik im Ausland ebenfalls eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit vor.
Die Bescheinigung über die Ehefähigkeit legt ein Staatsangehöriger der Tschechischen Republik oder ein „Staatenloser“ bei der Eheschließung im Ausland vor einer Behörde eines ausländischen Staates vor.
Vorgehensweise
Mit dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Ehefähigkeit kann sich der Antragsteller an folgende Stelle wenden:
- das Standesamt seines ständigen Wohnsitzes,
- das Standesamt am Ort des letzten ständigen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik vor der Ausreise ins Ausland,
- an das Bezirksamt Prag 1, falls der Antragsteller nie einen solchen Wohnsitz hatte.
Bearbeitungsfrist
Der Antrag wird unverzüglich bearbeitet.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen?
Die Bescheinigung über die Ehefähigkeit wird auf einem vorgeschriebenen Vordruck auf Antrag eines Staatsangehörigen der Tschechischen Republik oder einer „person ohne festen Wohnsitz“ oder einer von ihm bevollmächtigten natürlichen Person ausgestellt und ist 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Formular – wo erhältlich
Erhältlich beim Stadtamt Příbram, Standesamt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Personenstandsregister, über Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, über Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren,
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr)
Die Verwaltungsgebühr beträgt 500 CZK.
Rechtsbehelfe
Gegen die Entscheidung über die Ablehnung der Ausstellung einer Bescheinigung kann innerhalb von 15 Tagen nach deren Zustellung beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist über das örtliche Standesamt einzureichen, das die Entscheidung erlassen hat.
Anmerkungen
Das Stadtamt Příbram bearbeitet Anträge für Verlobte aus der gesamten Tschechischen Republik, sofern sie in folgenden Gemeinden des Standesamtsbezirks heiraten: Bohutín, Dubenec, Dubno, Háje, Kotenčice, Láz, Lhota u Příbramě, Modřovice, Narysov, Občov, Podlesí Příbram, Suchodol, Třebsko, Trhové Dušníky, Vysoká u Příbramě.
Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.
Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:44:36