Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Rozvod Regelung der Verhältnisse gegenüber dem minderjährigen Kind für die Zeit nach der Scheidung
Ro. a os. zál. Rozvod Úp. po. k nez.
Regelung der Verhältnisse gegenüber dem minderjährigen Kind für die Zeit nach der Scheidung
Wo Sie die Angelegenheit regeln können
Stadtverwaltung Příbram
, Abteilung für Soziales und Gesundheit
, Referat für den sozialrechtlichen Schutz von Kindern
, nám. T. G. Masaryka 107, Příbram I
Vorgehensweise
Beispiel:
Ich bin verheiratete Mutter einer minderjährigen Tochter und befinde mich derzeit im Mutterschaftsurlaub. Der Vater des Kindes wohnt mit uns in der gemeinsamen Wohnung, leistet jedoch weder einen Beitrag zum Unterhalt der Tochter noch zu den Haushaltskosten. Vor etwa einem Monat hat er begonnen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, er versorgt sich selbst mit Essen, und ich habe festgestellt, dass er sich eine andere Partnerin gesucht hat. Er zeigt kein Interesse an der Erziehung unserer Tochter. Ich habe beschlossen, die Situation durch eine Scheidung zu klären. Wie soll ich vorgehen?
- Sie können diese Angelegenheit mit dem zuständigen Sozialarbeiter der OSPOD besprechen.
- Vor der Entscheidung über die Scheidung der Eltern eines minderjährigen Kindes regelt das Gericht deren Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind für die Zeit nach der Scheidung; insbesondere legt es fest, wem das Sorgerecht für das Kind übertragen wird und in welcher Höhe jeder Elternteil zum Unterhalt des Kindes beitragen muss.
- Die Regelung der Verhältnisse gegenüber dem minderjährigen Kind für die Zeit nach der Scheidung ist in § 26 des Familiengesetzes Nr. 94/1963 Slg. in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
- Für das Gerichtsverfahren wird für das minderjährige Kind ein Vormund bestellt, der das Kind im Verfahren vertritt. In der Regel wird hierfür die Behörde für den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern (Stadtverwaltung Příbram) bestellt.
- Falls die Mutter des minderjährigen Kindes keinen anderen Ausweg sieht und sich entschlossen hat, die Situation in der Familie durch eine Scheidung zu lösen, muss sie gleichzeitig mit dem Scheidungsantrag beim Gericht in dreifacher Ausfertigung einen Antrag auf Regelung der Verhältnisse für die Zeit nach der Scheidung einreichen.
- Dieser Antrag muss vor Einreichung des Scheidungsantrags oder am besten gleichzeitig mit diesem eingereicht werden.
- Zuständig für die Klärung der Situation ist das ordentliche Gericht am Wohnort des Kindes (Bezirksgericht Příbram).
- Das Verfahren in Sachen Sorgerecht für minderjährige Kinder ist von Gerichtsgebühren befreit.
- Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ist ein Urteil, mit dem die Erziehung und der Unterhalt des minderjährigen Kindes geregelt werden. Das bedeutet, dass das Gericht entscheidet, welchem Elternteil das minderjährige Kind nach der Scheidung zur Erziehung anvertraut wird und welchen Betrag der Elternteil, der das Sorgerecht nicht hat, zum Unterhalt des Kindes beitragen muss.
- Bei seiner Entscheidung berücksichtigt das Gericht vor allem die Rechte und Interessen des minderjährigen Kindes sowie die Erziehungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Eltern, für das Kind zu sorgen. Das Kind kann der Obhut eines Elternteils oder der sogenannten abwechselnden Obhut anvertraut werden.
- Gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz (Amtsgericht) kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Urteilsausfertigung Berufung beim Landgericht eingelegt werden.
- Das Urteil ist vollstreckbar, sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.
- Die Mutter kann von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Antrag auf Unterhalt für die geschiedene Ehefrau zu stellen (gemäß § 92 des Familiengesetzes). Zuständig ist das Amtsgericht des Antragsgegners (des zweiten Ehepartners). Die Antragstellerin ist von den Gerichtsgebühren befreit. Gibt das Gericht dem Antrag statt, trägt der Antragsgegner die Gerichtsgebühren. Falls der geschiedene Ehemann eine neue Ehe eingeht, erlischt sein Anspruch auf Unterhalt.
- Befindet sich eine Mutter mit einem minderjährigen Kind aufgrund der Nichtleistung von Unterhalt durch den Ehemann und Vater des Kindes für deren Unterhalt und den Haushalt in materieller Not, kann sie von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, die aufgrund sozialer Bedürftigkeit gewährt wird. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Sozialabteilung der Gemeindeverwaltung zu stellen. (Abteilung für Soziales und Gesundheit der Gemeindeverwaltung Příbram).
Formular
Aktualisiert: 24. 3. 2026 v 11:23:58