Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Rodina a děti Péče, výživné a styk Änderungen der Regelung der Verhältnisse gegenüber einem minderjährigen Kind

Änderungen der Regelung der Verhältnisse zu einem minderjährigen Kind

Wo Sie die Angelegenheit regeln können

Stadtverwaltung Příbram,
Abteilung für Soziales und Gesundheit
, Referat für den sozialrechtlichen Schutz von Kindern

Vorgehensweise

Beispiel:
Ich bin ein geschiedener Vater eines Sohnes, dessen Sorgerecht meiner ehemaligen Ehefrau übertragen wurde. Ich habe regelmäßigen Kontakt zu meinem Sohn. Er ist 12 Jahre alt und hat mir im letzten Jahr wiederholt anvertraut, dass er gerne bei mir aufwachsen möchte. Er versteht sich nicht mehr mit seiner Mutter, seit diese einen neuen Partner hat. Habe ich die Möglichkeit, die elterliche Sorge für meinen Sohn zu übernehmen?

  • Diese Frage können Sie mit dem zuständigen Sozialarbeiter der OSPOD besprechen.
    In diesem konkreten Fall kann der Vater von seinem Recht Gebrauch machen und beim örtlich zuständigen Amtsgericht, bei dem die Sorgerechtsakte des Minderjährigen bisher geführt wurde, einen Antrag auf Änderung der Regelung bezüglich der Erziehung und des Unterhalts des minderjährigen Kindes stellen. Verfahren in Sachen Sorgerecht für minderjährige Kinder sind von Gerichtsgebühren befreit.
  • Die Frage der Änderung der Regelungen bezüglich des minderjährigen Kindes wird in § 26 und § 28 Abs. 2 des Familiengesetzes Nr. 94/1963 Sb. sowie in § 163 Abs. 2 der Zivilprozessordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
  • Für das Gerichtsverfahren wird dem minderjährigen Kind ein Vormund bestellt, der das Kind im Verfahren vertritt. In der Regel wird hierfür die Behörde für den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern (Stadtverwaltung Příbram) bestellt.
    Das Gericht berücksichtigt bei seiner Entscheidung stets, ob eine Änderung des bisherigen Erziehungsumfelds für das Kind geeignet ist und ob sie keinen emotionalen Schock für das Kind zur Folge hätte. Ebenso prüft das Gericht, ob durch die Änderung des Erziehungsumfelds die weitere Entwicklung des minderjährigen Kindes nicht gefährdet würde. Ein Kind, das in der Lage ist, seine Meinung zu äußern, und bereits einen bestimmten Grad an geistiger Reife erreicht hat, hat das Recht, sich zu der zur Debatte stehenden Änderung des Erziehungsumfelds zu äußern.
    Ein Grund für die Änderung der gerichtlichen Entscheidung über die Erziehung eines Minderjährigen kann nur eine Änderung schwerwiegenderer Art sein.
  • Eine Möglichkeit besteht darin, dass sich beide Elternteile im Interesse ihres Kindes auf eine Änderung der Erziehungssituation einigen können; in diesem Fall wird die Entscheidungsfindung für das Gericht erheblich erleichtert, und vor allem wirkt sich diese Einigungsfähigkeit positiv auf die Entwicklung des minderjährigen Kindes und dessen Sicht auf beide Elternteile aus.
    Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass sich die Eltern nicht einigen können und das Gericht die gesamte Angelegenheit dann eingehend prüft. Im Extremfall kann dem Gericht für eine objektive Beurteilung des Sachverhalts ein Gutachten aus dem Bereich der Kinderpsychologie oder gegebenenfalls der Kinderpsychiatrie helfen (ein solches Gutachten ist jedoch finanziell sehr aufwendig, ganz abgesehen davon, dass es die gerichtliche Entscheidung selbst erheblich in die Länge ziehen kann).
  • Gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz (Amtsgericht) kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Urteilsausfertigung Berufung beim Landgericht eingelegt werden.

Formular

zum Herunterladen hier: MUSTER – Antrag auf Änderung der Erziehungs- und Unterhaltsregelung für ein minderjähriges Kind

Für die Richtigkeit dieser Anleitung haftet

Možíš

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Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 20:27:16

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