Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Rodina a děti Péče, výživné a styk Regelung der Verhältnisse gegenüber dem minderjährigen Kind für die Zeit nach der Scheidung
Rodina a děti Péč. výživ. a. Úp. po. k nez.
Regelung der Verhältnisse gegenüber einem minderjährigen Kind für die Zeit nach der Scheidung
Wo Sie die Angelegenheit regeln können
Stadtverwaltung Příbram
, Abteilung für Soziales und Gesundheit
, Referat für den sozialrechtlichen Schutz von Kindern
, nám. T. G. Masaryka 107, Příbram I
Vorgehensweise
Beispiel:
Ich bin verheiratete Mutter einer minderjährigen Tochter und befinde mich derzeit im Mutterschaftsurlaub. Der Vater des Kindes wohnt mit uns in der gemeinsamen Wohnung, trägt jedoch weder zum Unterhalt der Tochter noch zu den Haushaltskosten bei. Vor etwa einem Monat hat er begonnen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, er versorgt sich selbst mit Essen, und ich habe herausgefunden, dass er sich eine andere Partnerin gesucht hat. Er zeigt kein Interesse an der Erziehung unserer Tochter. Ich habe beschlossen, die Situation durch eine Scheidung zu regeln. Wie soll ich vorgehen?
- Sie können diese Angelegenheit mit dem zuständigen Sozialarbeiter der OSPOD besprechen.
- Vor der Entscheidung über die Scheidung der Eltern eines minderjährigen Kindes regelt das Gericht deren Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind für die Zeit nach der Scheidung; insbesondere legt es fest, wem das Sorgerecht für das Kind übertragen wird und wie jeder Elternteil zu dessen Unterhalt beitragen soll.
- Die Regelung der Verhältnisse gegenüber dem minderjährigen Kind für die Zeit nach der Scheidung ist in § 26 des Familiengesetzes Nr. 94/1963 Slg. in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
- Für das Gerichtsverfahren wird für das minderjährige Kind ein Vormund bestellt, der das Kind im Verfahren vertritt. In der Regel wird hierfür die Behörde für den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern (Stadtverwaltung Příbram) bestellt.
- Falls die Mutter des minderjährigen Kindes keinen anderen Ausweg sieht und sich entschlossen hat, die Situation in der Familie durch eine Scheidung zu lösen, muss sie gleichzeitig mit dem Scheidungsantrag beim Gericht in dreifacher Ausfertigung einen Antrag auf Regelung der Verhältnisse für die Zeit nach der Scheidung einreichen.
- Dieser Antrag muss vor Einreichung des Scheidungsantrags oder am besten gleichzeitig mit diesem eingereicht werden.
- Zuständig für die Entscheidung ist das allgemeine Gericht am Wohnort des Kindes (Amtsgericht Příbram).
- Das Verfahren in Sachen Sorgerecht für minderjährige Kinder ist von Gerichtsgebühren befreit.
- Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ist ein Urteil, mit dem die Erziehung und der Unterhalt des minderjährigen Kindes geregelt werden. Das bedeutet, dass das Gericht entscheidet, welchem Elternteil das minderjährige Kind nach der Scheidung zur Erziehung anvertraut wird und mit welchem Betrag der Elternteil, der das Kind nicht in seiner Obhut hat, zum Unterhalt des Kindes beitragen muss.
- Bei seiner Entscheidung berücksichtigt das Gericht vor allem die Rechte und Interessen des minderjährigen Kindes sowie die Erziehungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Eltern, für das Kind zu sorgen. Das Kind kann der Obhut eines Elternteils oder der sogenannten abwechselnden Obhut anvertraut werden.
- Gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz (Amtsgericht) kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Urteilsausfertigung Berufung beim Landgericht eingelegt werden.
- Das Urteil ist vollstreckbar, sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.
- Die Mutter kann von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Antrag auf Unterhalt für die geschiedene Ehefrau zu stellen (gemäß § 92 des Familiengesetzes). Zuständig ist das Amtsgericht des Antragsgegners (des anderen Ehepartners). Die Antragstellerin ist von den Gerichtsgebühren befreit. Gibt das Gericht dem Antrag statt, trägt der Antragsgegner die Gerichtsgebühren. Schließt der geschiedene Ehemann eine neue Ehe, erlischt sein Anspruch auf Unterhalt.
- Befindet sich eine Mutter mit einem minderjährigen Kind aufgrund der Unterlassungen des Ehemanns und des Kindesvaters, zu deren Unterhalt und zum Unterhalt des Haushalts beizutragen, in materieller Not, kann sie von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, die aufgrund sozialer Bedürftigkeit gewährt wird. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Sozialabteilung der Gemeindeverwaltung einzureichen. (Abteilung für Soziales und Gesundheit der Gemeindeverwaltung Příbram).
Formular
Aktualisiert: 24. 3. 2026 v 11:23:58