Pribram.eu Potřebuji vyřídit Průkazy a doklady Řidičský průkaz Antrag auf Erteilung oder Erweiterung eines Führerscheins

Antrag auf Erteilung oder Erweiterung eines Führerscheins

Erforderliche Unterlagen

Ausweis; bei einer Erweiterung des Führerscheins zusätzlich der derzeitige Führerschein.

Grundlegende Informationen

Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen einer bestimmten Klasse. Die Fahrerlaubnis ist nicht mit dem Führerschein zu verwechseln, der lediglich den Umfang der Fahrerlaubnis ausweist.

Vorgehensweise

Das schriftliche Antragsformular ist in der Fahrschule erhältlich (hier zum Herunterladen), in der der Antragsteller den Unterricht und die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis absolvieren wird. Nach Abschluss des Unterrichts und der Ausbildung meldet die Fahrschule den Antragsteller zur fachlichen Eignungsprüfung an. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhält der Antragsteller das Original des Antrags mit dem eingetragenen Prüfungsergebnis. Mit diesem Antrag begibt sich der Antragsteller anschließend zum Führerscheinregister einer beliebigen Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit, wo er einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. auf Ausstellung des Führerscheins stellt.

Bearbeitungsfrist

Die Fahrerlaubnis wird gleichzeitig mit der Ausstellung des Führerscheins erteilt, der spätestens 20 Tage nach Einreichung des Antrags ausgestellt wird.

Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?

Der Antragsteller muss eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

Formulare zum Herunterladen:      

Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird

  • Gesetz Nr. 361/2000 Sb. über den Straßenverkehr
  • Verordnung Nr. 31/2001 Sb. über Führerscheine und das Fahrerregister
  • Gesetz Nr. 247/2000 Slg. über den Erwerb und die Verbesserung der fachlichen Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und Verordnung Nr. 167/2002 Slg. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 247/2000 Slg.

Verwaltungsgebühr

 Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 200 CZK muss vor der Ausstellung des Führerscheins entrichtet werden.

Rechtsbehelfe

Bei Nichtbestehen der Prüfung kann diese wiederholt werden, und zwar auch mehrmals, frühestens jedoch nach 5 Werktagen und spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der ersten Prüfung. Da kein Bescheid über die Erteilung der Fahrerlaubnis ergeht, ist ein Widerspruch dagegen nicht möglich.

Zugehörige Rechtsvorschriften

  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, und Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

 

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Aktualisiert: 10. 4. 2024 v 08:17:26

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