Personalausweis

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises

Weitere Informationen        

ETR

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Referat für Personalausweise und Reisedokumente 

Grundlegende Informationen

Jeder Bürger der Tschechischen Republik, der das 15. Lebensjahr vollendet hat und seinen ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis (im Folgenden „OP“) zu besitzen.

Ein Bürger, dessen Geschäftsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, die Ausstellung eines Personalausweises zu beantragen, reicht den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises über seinen Vormund oder gesetzlichen Vertreter ein. Für Bürger unter 15 Jahren beantragt der gesetzliche Vertreter die Ausstellung des Personalausweises.

Vorgehensweise

Die Ausstellung eines Personalausweises (mit den entsprechenden Unterlagen) kann beantragt werden

  • persönlich beim Stadtamt Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Referat für Personalausweise und Reisedokumente, Gen. R. Tesaříka 19, Příbram I (1. Stock), 
  • bei jeder Behörde mit erweiterter Zuständigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik (unabhängig vom Ort des ständigen Wohnsitzes), 
  • über die Ämter der Prager Stadtbezirke, 
  • über die Stadtverwaltungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, 
  • über das Innenministerium der Tschechischen Republik, Na Pankráci, Prag 4 (U-Bahn-Linie C – Haltestelle „Pražského povstání“), jedoch nur für Dokumente, die innerhalb einer verkürzten Frist von 24 Stunden oder innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden (mvcr.cz),
  • über bevollmächtigte Vertretungen (Liste)

Dieses Verfahren gilt nicht für Bürger, denen die tschechische Staatsangehörigkeit nicht verliehen wurde (d. h. die keinen gültigen tschechischen Reisepass oder keine Bescheinigung über den Erwerb der tschechischen Staatsangehörigkeit besitzen) und die keinen ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik haben.

Ausstellung des ersten Personalausweises für einen tschechischen Staatsbürger unter 15 Jahren

  • Antragsteller ist der gesetzliche Vertreter des Bürgers unter 15 Jahren, der einen gültigen Personalausweis und das Original der Geburtsurkunde des Bürgers unter 15 Jahren vorlegt.

Ausstellung des ersten Personalausweises (Antragsteller ist ein tschechischer Staatsbürger, der das 15. Lebensjahr vollendet hat) 

  • Der Antragsteller legt seine Geburtsurkunde oder einen gültigen Reisepass vor,
  • der Antrag ist gebührenfrei und muss frühestens am Tag des 15. Geburtstags und spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen danach gestellt werden,
  • der fertige Personalausweis muss persönlich nach Vorlage der Geburtsurkunde oder des Reisepasses abgeholt werden.

Antrag auf Erneuerung eines bestehenden Personalausweises aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit des Ausweises

  • Der Antragsteller legt den ursprünglichen Personalausweis vor; ist dieser gemäß dem angegebenen Datum bereits ungültig, legt er einen gültigen Führerschein oder einen gültigen Reisepass oder das Original der Geburtsurkunde vor.
  • Der Antrag auf einen Personalausweis kann bereits in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt werden, und zwar gebührenfrei. Für Anträge, die früher gestellt werden, wird eine Gebühr erhoben.

Antrag auf Erneuerung des Personalausweises aufgrund einer Änderung des ständigen Wohnsitzes

  • Der Antragsteller legt den bisherigen Personalausweis und eine Bescheinigung über die Änderung des ständigen Wohnsitzes vor

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises aufgrund einer Änderung des Familienstands (Heirat, Verwitwung oder Scheidung)

  • Der Antragsteller legt den bisherigen Personalausweis sowie einen Nachweis über die Änderung des Familienstands vor, d. h. eine Heiratsurkunde, eine Sterbeurkunde oder ein Scheidungsurteil mit dem Vermerk der Rechtskraft (jeweils in tschechischer Sprache).

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wegen Verlusts, Diebstahls oder Beschädigung 

  • Der Antragsteller legt entweder einen gültigen Reisepass oder Führerschein oder die Original-Geburtsurkunde vor.

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises für einen Bürger, dessen Geschäftsfähigkeit durch gerichtliche Entscheidung eingeschränkt wurde

  • Der Antragsteller legt seinen bisherigen Personalausweis oder die Geburtsurkunde im Original, das Gerichtsurteil über die Einschränkung der Geschäftsfähigkeit sowie die Urkunde über die Bestellung eines Vormunds vor. Der Vormund oder gesetzliche Vertreter legt seinen gültigen Personalausweis vor.

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises nach Beendigung des ständigen Aufenthalts im Ausland oder nach Erwerb der tschechischen Staatsangehörigkeit

  • Der Antragsteller legt die Geburtsurkunde oder die Taufurkunde, einen Nachweis über die Geburtsnummer (sofern die Geburtsnummer nicht auf einem anderen vorgelegten Dokument angegeben ist) sowie einen Nachweis über den Familienstand, d. h. eine Heiratsurkunde, eine Sterbeurkunde oder ein Scheidungsurteil mit Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens in tschechischer Sprache. Außerdem legt er einen gültigen tschechischen Reisepass oder eine Bescheinigung über die tschechische Staatsangehörigkeit vor.    

Antrag auf einen vorläufigen Personalausweis

  • nach Erwerb der tschechischen Staatsangehörigkeit und zur Ausübung des Wahlrechts. 

Bearbeitungsfrist

Der Personalausweis wird dem Bürger ausgestellt:

  • 30 Tage nach Vorlage aller für die Ausstellung erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde,
  • innerhalb von 5 Werktagen,
  • innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

    Der Bürger ist verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach einer Änderung einer der im Personalausweis einzutragenden Pflichtangaben oder nach Verlust oder Diebstahl des Personalausweises einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Gültigkeitsdauer des Personalausweises

  • 10 Jahre,
  • 5 Jahre, wenn der Personalausweis an einen Bürger unter 15 Jahren ausgestellt wird,
  • 35 Jahre, wenn der Personalausweis an einen Bürger ausgestellt wird, der älter als 70 Jahre ist.

Formular, wo es erhältlich ist

Formulare für die Ausstellung eines Personalausweises müssen nicht ausgefüllt werden, Fotos müssen nicht eingereicht werden (alles erfolgt elektronisch).

So melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises

Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises kann dieser Vorfall persönlich bei jeder Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit, persönlich bei der Polizei der Tschechischen Republik oder über die eigene private Datenbox (d. h. die Datenbox für natürliche Personen) gemeldet werden. 

Anschließend ist der Bürger verpflichtet, sich innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Meldung persönlich bei der Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit einzufinden, um einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises zu stellen. Bei der Antragstellung muss ein Identitätsnachweis vorgelegt werden (d. h. ein gültiger Reisepass oder Führerschein oder die Original-Geburtsurkunde) und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 200 CZK entrichtet werden. 

Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird

  • Gesetz Nr. 269/2021 Sb. über Personalausweise,
  • Gesetz Nr. 101/2000 Sb. über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung einiger Gesetze. 

Verwandte Rechtsvorschriften

  • Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung,
  • Gesetz Nr. 250/2016 Slg. über die Haftung für Ordnungswidrigkeiten und das Verfahren bei deren Ahndung,
  • Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, 

Verwaltungsgebühren für die Ausstellung eines Personalausweises für Bürger unter 15 Jahren

  • innerhalb von 30 Tagen – 100 CZK,
  • innerhalb von 5 Werktagen – 300 Kč,
  • innerhalb von 24 Stunden an Werktagen – 500 Kč. 

Verwaltungsgebühren für die Ausstellung eines Personalausweises für Bürger über 15 Jahre innerhalb einer verkürzten Frist

  • innerhalb von 5 Werktagen – 500 Kč,
  • innerhalb von 24 Stunden an Werktagen – 1.000 CZK.

Sonstige Verwaltungsgebühren

  • in Höhe von 200 Kč für einen gestohlenen, verlorenen oder beschädigten Personalausweis,
  • in Höhe von 100 Kč für die Abholung eines neuen Personalausweises bei einer anderen Behörde als der, bei der der Antrag gestellt wurde.

    Die Verwaltungsgebühr ist bei Einreichung des Antrags auf Ausstellung eines Personalausweises in bar oder per Zahlungskarte an der Kasse zu entrichten, am Schalter ausschließlich per Zahlungskarte.

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz

 

 

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