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Potřebuji vyř. Průkazy a dok. Cestovní pas
Reisepass
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Weitere Informationen
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Referat für Personalausweise und Reisedokumente.
Grundlegende Informationen
Ein Reisepass wird allen Bürgern der Tschechischen Republik unabhängig vom Alter ausgestellt.
Es werden Reisepässe mit maschinenlesbaren Daten und einem Datenträger mit biometrischen Daten (biometrische Gesichtsabbildung und Fingerabdrücke) ausgestellt.
Vorgehensweise
Die Ausstellung eines Reisepasses (im Folgenden „CP“ genannt) (mit den entsprechenden Unterlagen) kann beantragt werden
- persönlich beim Stadtamt Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Referat für Personalausweise und Reisedokumente, Gen. R. Tesaříka 19, Příbram I (1. Stock),
- bei jeder Behörde mit erweiterter Zuständigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik (unabhängig vom ständigen Wohnsitz),
- über die Ämter der Prager Stadtbezirke,
- über die Stadtverwaltungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik,
- über das Innenministerium der Tschechischen Republik, Na Pankráci, Prag 4 (U-Bahn-Linie C – Haltestelle „Pražského povstání“), jedoch nur für Dokumente, die innerhalb einer verkürzten Frist von 24 Stunden ausgestellt werden (www.mvcr.cz)
- über die diplomatischen Vertretungen der Tschechischen Republik.
Dieses Verfahren gilt nicht für Staatsangehörige anderer Länder.
Ausstellung eines Reisepasses (der Antragsteller ist ein tschechischer Staatsbürger über 18 Jahre)
- Der Antragsteller legt einen gültigen Personalausweis vor.
Antrag auf Erneuerung eines bestehenden Reisepasses wegen Ablaufs der Gültigkeit (Antragsteller ist ein tschechischer Staatsbürger über 18 Jahre)
- Der Antragsteller legt seinen Personalausweis und den ursprünglichen Reisepass vor.
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Bürger im Alter von über 15 und unter 18 Jahren
- Der Antragsteller ist ein Bürger im Alter von mindestens 15 und höchstens 18 Jahren, der einen gültigen Personalausweis und die Original-Geburtsurkunde vorlegt.
- Bei der Antragstellung ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil mit gültigem Personalausweis) erforderlich, der seine schriftliche Zustimmung zur Ausstellung des Personalausweises erteilt. Diese Zustimmung wird vor dem Sachbearbeiter auf dem Antrag unterzeichnet.
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises für Bürger unter 15 Jahren
- Antragsteller ist der gesetzliche Vertreter des Bürgers unter 15 Jahren, der einen gültigen Personalausweis und die Original-Geburtsurkunde des Bürgers unter 15 Jahren vorlegt,
Antrag auf einen neuen Personalausweis aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des ursprünglichen Personalausweises
- Der Antragsteller legt einen gültigen Personalausweis vor.
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises für eine Person, deren Geschäftsfähigkeit durch einen Gerichtsbeschluss eingeschränkt wurde
- Der gesetzliche Vertreter legt den Personalausweis oder die Geburtsurkunde der vertretenen Person, das Gerichtsurteil über die Einschränkung der Geschäftsfähigkeit sowie die Urkunde über die Bestellung eines Vormunds vor. Der Vormund oder gesetzliche Vertreter legt seinen gültigen Personalausweis vor.
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises nach Erwerb der tschechischen Staatsangehörigkeit
- Der Antragsteller legt einen gültigen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde bzw. Taufurkunde sowie einen Nachweis über die Geburtsnummer vor (sofern die Geburtsnummer nicht auf einem anderen vorgelegten Dokument angegeben ist). Außerdem legt er eine Bescheinigung über die tschechische Staatsangehörigkeit vor.
Der Bürger ist verpflichtet, in dem eingereichten Antrag alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß anzugeben und deren Richtigkeit nachzuweisen.
Das Verfahren gilt nicht für Staatsangehörige anderer Staaten.
Bearbeitungsfrist
- Reisepass – 30 Tage,
- Reisepass im Eilverfahren (BLESK) – 5 Werktage.
- Reisepass im Eilverfahren (SUPERBLESK) – 24 Stunden an Werktagen.
Gültigkeit
Reisepass:
- für Bürger über 15 Jahre – 10 Jahre,
- für Bürger unter 15 Jahren – 5 Jahre.
Abholung des Reisepasses
- Bürger über 15 Jahre,
- gesetzlicher Vertreter von Bürgern unter 15 Jahren,
- gesetzlicher Vertreter eines Bürgers, dessen Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist.
Einen innerhalb von 30 Tagen ausgestellten Reisepass kann der Bürger bei jeder Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit abholen; den Ort der Abholung gibt er bei der Einreichung des Antrags auf Ausstellung eines Reisepasses an.
Ein Reisepass, der innerhalb von 24 Stunden (Werktage) ausgestellt wird, kann ausschließlich beim Innenministerium der Tschechischen Republik abgeholt werden – Adresse: Na Pankráci 72, Prag 4 (U-Bahn-Linie C – Haltestelle „Pražského povstání“) – www.mvcr.cz
Ein Reisepass, der innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt wird, kann beim Innenministerium der Tschechischen Republik oder bei der Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit abgeholt werden, bei der der Antrag auf Ausstellung gestellt wurde.
Meldung des Verlusts oder Diebstahls eines Reisepasses
Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl des Reisedokuments unverzüglich der für dessen Ausstellung zuständigen Behörde zu melden. Im Ausland ist dies die nächstgelegene diplomatische oder konsularische Vertretung, nach der Rückkehr in die Tschechische Republik zudem die für die Ausstellung des Reisepasses zuständige Behörde.
Wo ist das Formular erhältlich?
Formulare für die Ausstellung eines Reisepasses müssen nicht ausgefüllt werden, Fotos müssen nicht vorgelegt werden (alles erfolgt elektronisch).
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 329/1999 Slg. über Reisedokumente,
- Gesetz Nr. 101/2000 Sb. über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung einiger Gesetze.
Verwandte Rechtsvorschriften
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung,
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren,
- Gesetz Nr. 250/2016 Slg. über die Haftung für Ordnungswidrigkeiten und das Verfahren bei deren Ahndung.
Verwaltungsgebühren
1) innerhalb von 30 Tagen:
- Bürger über 15 Jahre – 600 CZK,
- Bürger unter 15 Jahren – 100 Kč,
2) innerhalb von 5 Werktagen:
- Bürger über 15 Jahre – 3.000 CZK,
- Bürger unter 15 Jahren – 1.000 Kč,
3) innerhalb von 24 Stunden an Werktagen:
- Bürger über 15 Jahre – 6.000 Kč,
- Bürger unter 15 Jahren – 2.000 CZK,
4) Gebühr in Höhe von 100 Kč für die Abholung eines neuen Reisepasses bei einer anderen Behörde als der, bei der der Antrag gestellt wurde.
Die Verwaltungsgebühr ist bei Einreichung des Antrags auf Ausstellung eines Reisepasses in bar oder per Zahlungskarte an der Kasse zu entrichten, am Schalter ausschließlich per Zahlungskarte.
Wo Sie weitere Informationen erhalten
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz
Aktualisiert: 26. 5. 2026 v 12:26:27