Pribram.eu Anliegen Genehmigung zur vorzeitigen Nutzung des Bauwerks

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Potřebuji vyř. Po. předč. už.

Genehmigung zur vorzeitigen Nutzung des Bauwerks

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumplanung des Stadtamtes Příbram,
unter der Adresse – Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)

Grundlegende Informationen:
Das Bauamt kann auf Antrag des Bauherrn eine befristete Genehmigung zur vorzeitigen Nutzung des Bauwerks vor dessen vollständiger Fertigstellung erteilen, sofern dies keine wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Bauwerks hat und die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder Tieren sowie die Umwelt nicht gefährdet. Bei einem im Auftrag durchgeführten Bauvorhaben fügt der Bauherr dem Antrag eine Vereinbarung mit dem Bauunternehmer bei, die dessen Zustimmung sowie gegebenenfalls die vereinbarten Bedingungen für die vorzeitige Nutzung des Bauwerks enthält; bei anderen Bauvorhaben schlägt der Bauherr die Bedingungen für die vorzeitige Nutzung des Bauwerks im Antrag vor. Verfahrensbeteiligte sind der Bauherr, der Bauunternehmer und der Eigentümer des Bauwerks.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag + weitere Unterlagen, die in Teil B des Antragsformulars aufgeführt sind

 

 

Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden: ANTRAG AUF GENEHMIGUNG DER VORZEITIGEN NUTZUNG EINES BAUWERKS

 

Rechtsvorschrift, nach der das Verfahren durchgeführt wird:
Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.

Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website des Bauamtes – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes

 

 

 

 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

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