Pribram.eu Anliegen Veranstaltungsorganisation Sondernutzung von Verkehrswegen – Durchführung von Veranstaltungen
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Sondernutzung von Verkehrswegen – Veranstaltung von Events
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag, ergänzt durch eine Stellungnahme der Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram.
Falls eine Einschränkung des Straßenverkehrs erforderlich ist, muss eine teilweise oder vollständige Sperrung der Straße beantragt werden. Die Entscheidung über eine teilweise oder vollständige Straßensperrung erteilt ebenfalls die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram.
Grundlegende Informationen:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers. Einreichung über die Datenbox.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram, oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 2. Stock
. Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird ein Bescheid erlassen, der dem Antragsteller entweder per Post zugestellt wird oder nach Absprache persönlich abgeholt werden kann
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die geschäftsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, Eigentümer der Straße
Formular, wo es erhältlich ist:
Das Antragsformular ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Rechtsgrundlage:
• Gesetz Nr. 13/1997 Sb. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Sb. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Sondernutzung von bis zu 10 Tagen einschließlich 100,- CZK, bis zu 6 Monaten einschließlich 500,- CZK und bei einer längeren Dauer 1.000,- CZK. Die Verwaltungsgebühr ist vor Erlass des Bescheids zu entrichten, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder per Postanweisung.
Rechtsmittel:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.
Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung
Aktualisiert: 13. 1. 2026 v 14:04:04