Pribram.eu Anliegen Veranstaltungsorganisation Genehmigung einer Straßensperrung

Genehmigung einer Straßensperrung

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
- ausgefüllter Antrag
- Zustimmung der von der Sperrung und
Umleitung betroffenen Gemeinden - Zustimmung des Verkehrsunternehmens, falls die Sperrung eine vorübergehende Verlegung von Haltestellen des Linienverkehrs erfordert
Vor Erlass des Bescheids über die Sperrung muss die Verkehrsbeschilderung festgelegt werden. Diese Maßnahme wird ebenfalls von der Abteilung für Straßenwirtschaft durchgeführt. Die Angelegenheit wird in der Regel im Rahmen des Verfahrens zur Straßensperrung erörtert.

Grundlegende Informationen:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers. Einreichung über die Datenbox.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 2. Stock
. Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram. Ein an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichteter schriftlicher Antrag wird registriert; nach Prüfung auf Vollständigkeit und Beratung wird ein Bescheid erlassen, der dem Antragsteller entweder per Post zugestellt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.

Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

Weitere Verfahrensbeteiligte:
• Eigentümer der Straße, die gesperrt werden soll
• Eigentümer der Straße, über die die Umleitung geführt werden soll
• Gemeinde, in deren bebautem Gebiet die Sperrung genehmigt werden soll
• Gemeinde, in deren bebautem Gebiet die Umleitung geführt werden soll

Wo ist das Formular erhältlich:
Das Antragsformular ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:

 

Rechtsgrundlage:
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Es wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Rechtsbehelfe:
Widerspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Widerspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.

Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der Fassung späterer Vorschriften

 

Aktualisiert: 13. 1. 2026 v 14:03:05

FacebookYoutube