Pribram.eu Potřebuji vyřídit Poplatky, finance a dotace Místní poplatky Lokale Hundesteuer
Popla. fin. a. Místní poplat. Mí. popl. ze.
Lokale Hundesteuer
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. R. Tesaříka 19 (gegenüber der Sokolovna), 1. Stock, Türnummern 205, 206 und Kasse
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
Personalausweis, Impfpass des Hundes oder Reisepass
Grundlegende Informationen
Eintragung des Hundes in das Register
Vorgehensweise
Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, dem Gebührenerheber das Entstehen seiner Gebührenschuld innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag zu melden, an dem der Hund älter als drei Monate geworden ist, oder ab dem Tag, an dem er einen Hund erworben hat, der älter als drei Monate ist.
Die Gebührenpflicht beginnt im Monat nach der Anmeldung, sofern der Hund älter als drei Monate ist. Für Hunde unter drei Monaten besteht keine Gebührenpflicht.
Wer ist berechtigt, Anträge, Meldungen usw. einzureichen?
Jeder Hundehalter.
Hier
zum Herunterladen:
Allgemein verbindliche Verordnung Nr. 11/2023 vom 6. November 2023 über die lokale Hundesteuer Gesetzessammlung
der kommunalen Selbstverwaltung
Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird
- Gesetz Nr. 565/1990 Slg. über kommunale Gebühren in der jeweils gültigen Fassung.
- Gesetz Nr. 280/2009 Slg., Abgabenordnung, in der jeweils gültigen Fassung.
Gemeindesteuer
Die Höhe der jährlichen Gebühr richtet sich nach dem Ort der Anmeldung des Hundehalters – siehe allgemein verbindliche Verordnung
Verwandte Themen
Erlöschen der Abgabepflicht:
Erlischt die Abgabepflicht (z. B. durch Tod, Verlust, Schenkung oder Verkauf des Hundes), ist die Abgabe auch für den angefangenen Kalendermonat zu entrichten. Der Gebührenschuldner muss diesen Umstand spätestens innerhalb von 15 Tagen mündlich oder schriftlich gegenüber der Gebührenstelle melden. Gleichzeitig muss die Hundemarke zurückgegeben werden.
Anmerkungen
Liste der Zahler der örtlichen Hundesteuer zum 2. 9. 2024
Anmeldung einer natürlichen Person
Für die Zwecke der Gebühren gilt
als Anmeldung einer natürlichen Person a) die Anmeldung eines ständigen Wohnsitzes gemäß dem Gesetz über die Einwohnererfassung oder
b) die Meldung des Aufenthaltsortes gemäß dem Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik, des Asylgesetzes oder des Gesetzes über den vorübergehenden Schutz von Ausländern, sofern es sich um einen Ausländer handelt,
1. dem ein Daueraufenthalt bewilligt wurde,
2. der sich vorübergehend länger als 3 Monate im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik aufhält,
3. der Antragsteller auf Gewährung internationalen Schutzes oder eine gemäß dem Asylgesetz im Hoheitsgebiet geduldete Person ist oder Antragsteller auf Gewährung vorübergehenden Schutzes gemäß dem Gesetz über den vorübergehenden Schutz von Ausländern ist, oder
4. dem internationaler Schutz gewährt wurde oder bei dem es sich um einen Ausländer handelt, der vorübergehenden Schutz genießt.
Kontakt
Adresse
1. Stock, Türnummern 205, 206, Kasse
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Adresse
1. Stock, Türnummern 205, 206, Kasse
Aktualisiert: 19. 3. 2026 v 08:53:39