Pribram.eu Potřebuji vyřídit Poplatky, finance a dotace Místní poplatky Ortsaufenthaltssteuer
Popla. fin. a. Místní poplat. Mí. popl. z p.
Ortsaufenthaltsgebühr
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. R. Tesaříka 19 (gegenüber der Sokolovna), 1. Stock, Türnummern 205, 206, Kasse
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbeschein, Personalausweis
Grundlegende Informationen:
Gebührenpflichtig für die Aufenthaltsgebühr ist eine Person, die in der Gemeinde nicht gemeldet ist.
Gegenstand der Gebühr ist ein entgeltlicher Aufenthalt von höchstens 60 aufeinanderfolgenden Kalendertagen bei einem einzelnen Anbieter von Unterkünften. Nicht Gegenstand der Gebühr ist ein Aufenthalt, bei dem die persönliche Freiheit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeschränkt ist, sowie der Aufenthalt in einer medizinischen Einrichtung eines Anbieters von stationärer Pflege, sofern dieser Aufenthalt eine erstattungsfähige Gesundheitsleistung gemäß dem Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung darstellt oder Teil davon ist, mit Ausnahme der kur- und rehabilitationsmedizinischen Versorgung.
Vorgehensweise:
Der Zahlungspflichtige ist verpflichtet, dem Gebührenverwalter spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit, die in der Bereitstellung eines entgeltlichen Aufenthalts besteht, eine Meldung zu übermitteln. Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, für jede Einrichtung oder jeden Ort, an dem er einen entgeltlichen Aufenthalt anbietet, ein Register in Papierform oder in elektronischer Form zu führen. In das Verzeichnis trägt er die Daten der natürlichen Person ein, der er den entgeltlichen Aufenthalt gewährt. Siehe ferner § 4 und § 5 der allgemein verbindlichen Verordnung Nr. 13/2023 über die lokale Aufenthaltsgebühr.
Wer ist berechtigt, Anträge, Anzeigen usw. einzureichen:
Der Gebührenschuldner, der die entgeltliche Unterkunft bereitstellt. Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die Gebühr vom Gebührenschuldner einzuziehen.
Formular zum Herunterladen hier: Erklärung zur kommunalen Aufenthaltsabgabe
Gesetzessammlung der kommunalen Selbstverwaltung
Zuständige Rechtsvorschrift:
Gesetz Nr. 565/1990 Slg. über lokale Gebühren, in der jeweils gültigen Fassung.
Gesetz Nr. 280/2009 Slg., Abgabenordnung, in der jeweils gültigen Fassung.
Lokale Kurtaxe:
Der Gebührensatz beträgt 25 CZK für jeden angefangenen Tag des Aufenthalts, mit Ausnahme des Tages seines Beginns. Der Gebührenschuldner entrichtet die erhobene Gebühr spätestens bis zum 15. Tag des folgenden Quartals an die Gebührenerhebungsstelle.
Kontakt
Adresse
1. Stock, Türnummern 205, 206, Kasse
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Adresse
1. Stock, Türnummern 205, 206, Kasse
Aktualisiert: 19. 3. 2026 v 09:01:04