Pribram.eu Potřebuji vyřídit Poplatky, finance a dotace Místní poplatky Gebühr für die Müllabfuhr
Popla. fin. a. Místní poplat. Popl. za od..
Gebühr für die Müllabfuhr
Kontakt
Adresse
1. Stock, Türen Nr. 205, 206, Kasse
Grundlegende Informationen
Es handelt sich um eine Gebühr für das kommunale Abfallentsorgungssystem.
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Gen. R. Tesaříka 19 (gegenüber der Sokolovna), 1. Stock, Türen Nr. 205, 206 und Kasse
Vorgehensweise
Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine variable Referenznummer für die Zahlung der Gebühr.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?
Jede natürliche Person mit ständigem Wohnsitz in Příbram, Ausländer mit Aufenthalt in der Tschechischen Republik sowie natürliche Personen, die im Stadtgebiet von Příbram ein für die individuelle Erholung bestimmtes Gebäude, eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus besitzen.
Anmeldung einer natürlichen Person
als Anmeldung einer natürlichen Person a) die Anmeldung zum ständigen Wohnsitz gemäß dem Gesetz über das Einwohnermelderegister oder
b) die Meldung des Aufenthaltsorts gemäß dem Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, des Asylgesetzes oder des Gesetzes über den vorübergehenden Schutz von Ausländern, sofern es sich um einen Ausländer handelt,
1. dem ein ständiger Aufenthalt
gewährt wurde, 2. der sich vorübergehend länger als drei Monate im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik aufhält,
3. der Antragsteller auf Gewährung internationalen Schutzes oder eine Person ist, deren Aufenthalt im Hoheitsgebiet gemäß dem Asylgesetz geduldet wird, oder Antragsteller auf Gewährung vorübergehenden Schutzes gemäß dem Gesetz über den vorübergehenden Schutz von Ausländern, oder
4. dem internationaler Schutz gewährt wurde oder bei dem es sich um einen Ausländer handelt, der vorübergehenden Schutz genießt.
Formular
- Allgemein verbindliche Verordnung der Stadt Příbram Nr. 5/2024 vom 7. Oktober 2024 über die kommunale Gebühr für das kommunale Abfallwirtschaftssystem; Bekanntmachung über den Erlass der Rechtsvorschrift 5/2024
- Gesetzessammlung der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften
- Formular – Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von der Gebührenpflicht für die kommunale Müllabfuhr
- Formular – Anmeldung zur Gebührenschuld für die Entsorgung von Siedlungsabfällen – ständiger Wohnsitz
- Formular – Anmeldung zur Gebührenpflicht für die kommunale Müllabfuhr – Grundstückseigentümer
Anwendbare Rechtsvorschrift
- Gesetz Nr. 565/1990 Slg. über kommunale Gebühren, in der jeweils gültigen Fassung.
- Gesetz Nr. 280/2009 Slg., Abgabenordnung, in der jeweils gültigen Fassung.
Erforderliche Angaben im Antrag
Das Formular muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt und vom Gebührenpflichtigen unterzeichnet werden.
Gemeindegebühr
Der Satz der kommunalen Gebühr beträgt 864 CZK pro Person und Jahr.
Die kommunale Gebühr ist spätestens am 31. März des jeweiligen Jahres fällig.
Kontakt
Adresse
1. Stock, Türen Nr. 205, 206, Kasse
Aktualisiert: 19. 3. 2026 v 09:05:14