Pribram.eu Anliegen Unternehmertum und Gewerbe Selbstständige gewerbliche Tätigkeit
Potřebuji vyř. Podnik. a živ. Živnoste. pod.
Selbstständige gewerbliche Tätigkeit
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Gewerbeamt der Stadtverwaltung Příbram
Portal für gewerbliches Unternehmertum
Grundlegende Informationen
Jede Einreichung gemäß dem Gewerbegesetz kann bei jedem Gewerbeamt in der gesamten Tschechischen Republik erfolgen, einschließlich der Meldung von Änderungen. Alle Einreichungen können beim Gewerbeamt elektronisch mit Unterstützung der Mitarbeiter des Gewerbeamtes vorgenommen werden. Das Portal für gewerbliches Unternehmertum ist ein Webportal, das Nutzern Informationen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit gemäß dem Gewerbegesetz bereitstellt. Zu den vom Portal für gewerbliches Unternehmertum angebotenen Dienstleistungen gehört auch die Möglichkeit, ausgewählte Angelegenheiten auf elektronischem Wege zu erledigen.
Bearbeitungsfrist
Erfüllt der Anmelder alle im Gewerbegesetz festgelegten Voraussetzungen, nimmt das Gewerbeamt die Eintragung in das Gewerberegister innerhalb von 5 Werktagen ab dem Tag der Anmeldung vor und stellt dem Unternehmer einen Auszug aus.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?
- Natürliche Personen
- Juristische Personen (Mitglied eines satzungsmäßigen Organs, Prokurist, Liquidator)
- Bevollmächtigter auf der Grundlage einer Vollmacht.
Formular – wo erhältlich
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg., Gesetz über Verwaltungsgebühren – Position 24
- Anmeldung eines Gewerbes bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit 1.000,- CZK
- Weitere Gewerbeanmeldung 500,- Kč
- Ausstellung eines Auszugs bei der Meldung einer Änderung 100,- Kč
Kontakt
Adresse
2. Stock – Anmeldestelle
Kontakt
Adresse
2. Stock – Anmeldestelle
Aktualisiert: 27. 3. 2014 v 10:53:35