Pribram.eu Anliegen Unternehmertum und Gewerbe Auszug aus dem Gewerberegister
Potřebuji vyř. Podnik. a živ. Vý. ze živnos.
Auszug aus dem Gewerberegister
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Gemeindliches Gewerbeamt des Stadtamtes Příbram, Gen-Tesaříka-Straße 19, Příbram I, gegenüber der Sokol-Halle, zweiter Stock
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Personalausweis.
Grundlegende Informationen:
Das Register ist ein öffentliches Verzeichnis, mit Ausnahme von Angaben zu verhängten Bußgeldern (mit Ausnahme von Bußgeldern, die vor Ort festgesetzt werden) und Geburtsnummern, die das Gewerbeamt nur dem Unternehmer und in den durch besondere Rechtsvorschriften festgelegten Fällen mitteilt. Es kann ein vollständiger oder teilweiser Auszug aus dem Register ausgestellt werden oder lediglich eine Bestätigung über einen bestimmten Eintrag bzw. eine Bestätigung darüber, dass ein bestimmter Eintrag nicht im Register vorhanden ist.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Eine geschäftsfähige natürliche Person.
Eine juristische Person, in deren Namen ein satzungsmäßiges Organ handelt.
Ein Bevollmächtigter auf der Grundlage einer Vollmacht.
Formular, wo es erhältlich ist:
Beim Gemeindegewerbeamt der Stadtverwaltung Příbram, Gen-Tesaříka-Straße 19, Příbram I, gegenüber der Sokol-Halle, im zweiten Stock.
Zum Herunterladen hier:
Antrag auf einen Auszug aus dem Gewerberegister
Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 455/1991 Slg. über das Gewerbetreiben in der jeweils gültigen Fassung.
Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr beträgt 20,- Kč pro jede angefangene Seite.
Aktualisiert: 27. 3. 2014 v 13:30:41