Pribram.eu Anliegen Unternehmertum und Gewerbe Unternehmertum in der Landwirtschaft

Unternehmertum in der Landwirtschaft

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Gewerbeamt des Stadtamtes Příbram, Gen. Tesaříka-Straße 19, Příbram I, gegenüber der Sokol-Halle, 2. Stock – Registrierungsabteilung

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Natürliche Person –
Ausweisdokument


; juristische Person –
Nachweis über ihre Gründung oder Errichtung –
Ausweisdokument der Person, die im Namen der juristischen Person


handelt

Grundlegende Informationen:
Unter landwirtschaftlicher Tätigkeit versteht man eine systematische, selbstständige Tätigkeit, die unter eigenem Namen, auf eigene Verantwortung, zum Zwecke der Gewinnerzielung und unter den Bedingungen des Gesetzes Nr. 252/1997 Slg. über die Landwirtschaft in der jeweils gültigen Fassung ausgeübt wird

Bearbeitungsfrist:
Sofern der Antrag fehlerfrei ist und die Verwaltungsgebühr entrichtet wurde, wird die Bescheinigung innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Anmeldung ausgestellt

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen:
1. Natürliche Personen
2. Juristische Personen (Mitglied eines satzungsmäßigen Organs, Prokurist, Liquidator)
3. Bevollmächtigter auf der Grundlage einer Vollmacht

Formular, wo erhältlich:
Gewerbeamt des Stadtamtes Příbram, Gen. Tesaříka-Straße 19, Příbram I, gegenüber der Sokol-Halle, 2. Stock – Registrierungsabteilung

; hier zum Herunterladen:

  Register für landwirtschaftliche Unternehmer – Formulare

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Gesetz Nr. 634/2004 Sb., Gesetz über Verwaltungsgebühren, Posten 6
1.000,00 CZK – Eintragung eines landwirtschaftlichen in das Register
500 CZK – Änderung der Eintragung eines landwirtschaftlichen Unternehmers in das Register
100 CZK – Änderung der Eintragung von Identifikationsdaten in das Register eines landwirtschaftlichen Unternehmers

Aktualisiert: 1. 4. 2015 v 08:23:35

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