Pribram.eu Anliegen Mitteilung über eine Änderung der Nutzung eines Bauwerks

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Potřebuji vyř. Ozn. zm. v už.

Mitteilung über eine Änderung der Nutzung eines Bauwerks

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumordnung des Stadtverwaltungsamtes Příbram,
unter der Adresse – Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)

Grundlegende Informationen:
Änderung der Nutzungsart eines Bauwerks, seiner Betriebsausstattung, in der Produktionsweise oder bei einer wesentlichen Erweiterung sowie eine Änderung der Tätigkeit, deren Auswirkungen das Leben und die öffentliche Gesundheit, das Leben und die Gesundheit von Tieren, die Sicherheit oder die Umwelt gefährden könnten, oder eine Änderung der Dauer eines provisorischen Bauwerks ist nur mit Zustimmung oder Genehmigung der Baubehörde zulässig. Eine Änderung der Nutzung des Bauwerks muss im Einklang mit den Raumordnungsunterlagen, den Zielen und Aufgaben der Raumordnung, den allgemeinen Bauvorschriften, den durch dieses Gesetz geschützten öffentlichen Interessen und den besonderen Rechtsvorschriften stehen.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefülltes Anmeldeformular + weitere Unterlagen, die in Teil B des Formulars aufgeführt sind

 

Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden: ANZEIGE EINER ÄNDERUNG DER NUTZUNG EINES BAUWERKS

 

Rechtsvorschrift, nach der das Verfahren durchgeführt wird:
Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.

Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website des Bauamtes – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes

 

 

 

 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

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