Pribram.eu Anliegen Anmeldung eines Bauvorhabens mit Bescheinigung eines zugelassenen Sachverständigen
Potřebuji vyř. Oz. st. zá. s.
Anmeldung eines Bauvorhabens mit Bescheinigung eines zugelassenen Sachverständigen
Grundlegende Informationen
Der Bauherr ist berechtigt, ein Bauvorhaben, für das ansonsten eine Baugenehmigung erforderlich wäre, auf der Grundlage einer Meldung des Bauvorhabens an die Baubehörde durch einen zugelassenen Bauinspektor durchzuführen; das Recht zur Durchführung des gemeldeten Bauvorhabens entsteht dem Bauherrn jedoch erst nach erfolglosem Ablauf der Frist für die Einreichung von Einwänden durch die Beteiligten oder am Tag nach dem Tag, an dem ihm die Entscheidung darüber mitgeteilt wurde, dass die Meldung keine Rechtswirkung hat oder dass die Einwände zurückgewiesen wurden.
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
Ausgefülltes Anmeldeformular + weitere Unterlagen, die in Teil B des Formulars aufgeführt sind
Das Formular
ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden:
Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird
- Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
- Verordnung Nr. 501/2006 Slg. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
- Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
- Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.
Verwandte Rechtsvorschriften
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsverfahrensordnung.
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.
Wo Sie weitere Informationen erhalten
Auf der Website der Baubehörde – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471
Für die Richtigkeit dieser Anleitung ist verantwortlich
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamts
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34