Pribram.eu Anliegen Mitteilung über die Nutzung des Bauwerks
Potřebuji vyř. Ozná. o uží..
Mitteilung über die Nutzung des Bauwerks
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumordnung des Stadtamtes Příbram,
unter der Adresse – Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)
Grundlegende Informationen:
Der Bauherr ist verpflichtet, dem Bauamt die beabsichtigte Inbetriebnahme des Bauwerks mindestens 30 Tage im Voraus anzumelden, sofern es sich nicht um ein in § 122 genanntes Bauwerk handelt (Bauwerke, für die eine Nutzungsgenehmigung erforderlich ist).
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefülltes Anmeldeformular + weitere Unterlagen, die in Teil B des Formulars
aufgeführt sind
Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden: ANZEIGE ÜBER DIE NUTZUNG EINES BAUWERKS
Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.
Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.
Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website des Bauamtes – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471
Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34