Pribram.eu Potřebuji vyřídit Ověřování dokumentů a podpisů, výpisy z rejstříků Ověřování dokumentů, podpisů a dokladů Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift auf einer Urkunde – Beglaubigung
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Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift auf einer Urkunde – Beglaubigung
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
- das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt oder als eigenhändig anerkannt werden soll,
- Personalausweis oder Reisedokument, wenn es sich um einen Staatsbürger der Tschechischen Republik handelt,
- Aufenthaltsgenehmigung oder Reisedokument bzw. Personalausweis eines Bürgers eines EU-Mitgliedstaats, wenn es sich um einen Ausländer handelt,
- Ausweis eines Asylbewerbers, wenn es sich um eine Person handelt, die einen Asylantrag gestellt hat,
- Aufenthaltsgenehmigung für Asylberechtigte, wenn es sich um eine Person handelt, der Asyl gewährt wurde,
- Ausweis eines Antragstellers auf Gewährung vorübergehenden Schutzes, wenn es sich um eine Person handelt, die einen Antrag auf Gewährung vorübergehenden Schutzes gestellt hat, oder Ausweis eines Ausländers, dem vorübergehender Schutz gewährt wurde, wenn es sich um eine Person handelt, der vorübergehender Schutz gewährt wurde.
Grundlegende Informationen
Der zuständige Sachbearbeiter überprüft, ob die natürliche Person das Dokument in seiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet hat oder die bereits auf dem Dokument befindliche Unterschrift in seiner Gegenwart als ihre eigene anerkannt hat.
Bearbeitungsfrist
Sofort.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen?
Jede natürliche Person.
Rechtsvorschrift, nach der vorgegangen wird
- Gesetz Nr. 21/2006 Sb. über die Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Kopien mit dem Originaldokument und die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften,
- Gesetz Nr. 634/2004 Sb. über Verwaltungsgebühren,
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung,
- Verordnung Nr. 36/2006 Slg. über die Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Kopien mit dem Originaldokument und über die Beglaubigung von Unterschriften.
Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr)
Die Verwaltungsgebühr beträgt 50 CZK für jede beglaubigte Unterschrift (Inhaber eines ZTP- und ZTP/P-Ausweises sind von der Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift befreit).
Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:55:47