Pribram.eu Potřebuji vyřídit Ověřování dokumentů a podpisů, výpisy z rejstříků Ověřování dokumentů, podpisů a dokladů Überprüfung der elektronischen Signatur eines elektronischen Dokuments – eLegalizace

Überprüfung der elektronischen Signatur in einem elektronischen Dokument – eLegalisierung

 

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt

Grundlegende Informationen

Die e-Legalisierung ist die Beglaubigung einer elektronischen Signatur auf einem elektronischen Dokument. Der Antragsteller legt hierfür Folgendes vor: 

  • eine Bestätigung über die Hinterlegung des Dokuments im Archiv für die eLegalisation auf dem Portal Czech POINT – hier
  • Personalausweis oder Reisedokument – bei Staatsangehörigen der Tschechischen Republik
  • Reisedokument oder Aufenthaltsgenehmigung – bei Ausländern

Bearbeitungsfrist

Sofort. 

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen? 

Jede natürliche Person.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz Nr. 21/2006 Slg. über die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift oder Kopie mit dem Originaldokument und über die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift sowie über die Änderung einiger Gesetze (Beglaubigungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung,
  • Verordnung Nr. 36/2006 Slg. über die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift oder Kopie mit dem Originaldokument sowie über die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift,
  • Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren,
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg. – Verwaltungsordnung.

Verwaltungsgebühr (bzw. sonstige Gebühr)

Die Verwaltungsgebühr für die eLegalisation beträgt 50 CZK. 

 

 

Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:58:18

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